Der Begriff hat seine Ursprünge im Hebräischen: „Sabat“ bedeutet mit etwas aufhören, innehalten – „Seba“ steht für den siebten Tag oder das siebte Jahr. Im neuzeitlichen Gebrauch versteht man unter Sabbatical (auch Sabbatjahr genannt) einen Langzeit- bzw. Sonderurlaub von bis zu einem Jahr. Durch die Ansparung von Plusstunden oder Lohnverzicht wird dieses Arbeitsmodell möglich gemacht. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es dafür nicht.
Den Sonderurlaub kann der Arbeitnehmer für persönliche Bedürfnisse verwenden. Er kann z.B. für Weiterbildungen, Umschulungen, Neuorientierung oder auch größere Reisen genutzt werden. Mit dem positiven Nebeneffekt, dass dadurch die Motivation und Kreativität gesteigert und einem möglichen Burn-out vorgebeugt werden kann.
Eine Variante des Sabbaticals ist es, unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen. Denkbar ist aber auch ein anderes Modell: Wenn ein Arbeitnehmer z.B. eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden leistet, werden nur 25 Stunden vergütet, 15 Stunden nicht. Diese werden angespart und können nach einem bestimmten Zeitraum als Langzeiturlaub verbracht werden. Bei diesem Modell erhält der Beschäftigte also eine durchgehende Vergütung. Allerdings sind Vergütungsbestandteile, die zeitabhängig gezahlt werden, z.B. Zulagen, anteilig zu kürzen. Das gilt auch für Sonderzuwendungen wie das 13. Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Gratifikationen.
Im Vorfeld sollten auf jeden Fall klare Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden. Diese sollte folgendes beinhalten: Vergütung während der Freistellung, Regelungen zu Versicherungen, zur betrieblichen Altersversorgung oder anderen freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers sowie die Aufgabe und Position nach der Beendigung der Freistellungsphase.
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Arbeitszeitkonten und der Möglichkeit des Ansparens längerer Freizeiten. Allerdings hat er über die Dauer der im Rahmen eines Sabbaticals vereinbarten festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit nicht mitzubestimmen.
In europäischen Nachbarländern fördert der Staat die Arbeitsunterbrechungen für Sabbatical-Zeiten finanziell. Dadurch steigt der Anreiz für die Beschäftigten und Arbeitslose können im Idealfall die Vertretung während des Sonderurlaubs übernehmen. In Deutschland findet diese Unterstützung bisher nicht statt.