Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er wird auf Antrag vom zuständigen Versorgungsamt bzw. von der nach Landesrecht bestimmten Behörde ausgestellt.
Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde.
Der Ausweis enthält insbesondere:
Merkzeichen dokumentieren besondere Beeinträchtigungen und sind häufig Voraussetzung für bestimmte Nachteilsausgleiche, etwa im Bereich Mobilität oder Pflege.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können verschiedene Ansprüche verbunden sein, insbesondere:
Der Ausweis wird auf Antrag ausgestellt.
Der Schwerbehindertenausweis kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden und ist bei Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vorzulegen.