Mitarbeiter haben hier die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit autonom und eigenverantwortlich zu organisieren, d. h. Sie können weitgehend arbeiten, wann und wo sie möchten. Sie müssen lediglich auf die vereinbarte monatliche Gesamtarbeitszeit kommen und die definierten Zielvereinbarungen erfüllen. Der Arbeitgeber verzichtet im Gegenzug auf die Kontrolle, ob der Beschäftigte die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich erfüllt.
Es muss dabei nicht jeden Tag acht Stunden gearbeitet werden, die Arbeitnehmer sind deutlich flexibler. An den einzelnen Wochentagen kann unterschiedlich lang gearbeitet werden, je nach Arbeitsanfall. Die Beschäftigten sind also sowohl für die Gestaltung als auch die Erfassung ihrer Arbeitszeit selbst verantwortlich. Hierbei ist insbesondere wichtig, dass Arbeitnehmer Überstunden, also Arbeitszeit, die über acht Stunden pro Tag hinausgeht, zu dokumentieren haben. Und die Unternehmen vertrauen im Gegenzug darauf, dass die Mitarbeiter die erwartete Leistung erbringen und in der Lage sind, die Zeiten selbstständig zu organisieren. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit ist damit besonders gut geeignet für Arbeitnehmer, die ihre Arbeit weitgehend souverän erledigen können, beispielsweise Mitarbeiter im Außendienst oder im kreativen Bereich.
Zentrale Voraussetzung für das Modell der Vertrauensarbeitszeit ist, wie der Name schon sagt, ein ausgeprägtes Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Allerdings müssen die Führungskräfte in der Lage sein, das Arbeitsergebnis ihrer Mitarbeiter in Menge und Qualität zu bewerten. Dazu werden realistische und einvernehmliche Zielvereinbarungen formuliert. Zusätzlich sind Spielregeln erforderlich, wie mit Überlastungen bzw. mangelnder Auslastung umzugehen ist.
Vertrauensarbeitszeit mit Kernarbeitszeit
Hier werden Zeitblöcke in der Arbeitswoche definiert, in denen alle Beschäftigten am Arbeitsplatz im Unternehmen anwesend sein sollen. Dies dient sowohl der Arbeitsabstimmung als auch der Teamkultur. Diese Variante ist weit verbreitet.
Vorteile der Vertrauensarbeitszeit aus Beschäftigtensicht
Nachteile der Vertrauensarbeitszeit aus Beschäftigtensicht