Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte sollen den Arbeitgeber sachkundig beraten und den Arbeitsschutz selbst aktiv betreiben, zum Beispiel bei der sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören

  • die Beratung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von allen Betriebsanlagen
  • die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen
  • die Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und –verfahren
  • die sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen
  • die Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • die Information und Motivation der Beschäftigten bezüglich des Arbeitsschutzes und
  • die Untersuchung von Unfällen.