Ein Betriebsgeheimnis ist eine vertrauliche Information, die sich auf ein Unternehmen, einen Betrieb oder dessen wirtschaftliche bzw. technische Abläufe bezieht. Häufig wird heute auch der Begriff Geschäftsgeheimnis verwendet. Nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz ist eine Information nur dann geschützt, wenn sie nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich ist, einen wirtschaftlichen Wert besitzt, durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird und ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung besteht.
Zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können insbesondere Informationen gehören, die Außenstehenden nicht ohne Weiteres zugänglich sind. Dazu zählen zum Beispiel:
Entscheidend ist nicht allein, dass der Arbeitgeber eine Information als „vertraulich“ bezeichnet. Die Information muss tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sein und darf nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sein.
Arbeitnehmer sind bereits aus dem Arbeitsverhältnis heraus verpflichtet, Betriebsgeheimnisse nicht unbefugt weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen. Diese Pflicht ergibt sich als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag und der arbeitsrechtlichen Treuepflicht. Sie gilt grundsätzlich während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und kann in Bezug auf konkrete Geschäftsgeheimnisse auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fortbestehen.
Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann arbeitsrechtliche Folgen haben, etwa eine Abmahnung, Kündigung oder Schadensersatzansprüche. In schweren Fällen kommen auch strafrechtliche Konsequenzen in Betracht.
Auch für den Betriebsrat spielt das Betriebsgeheimnis eine wichtige Rolle. Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats dürfen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Betriebsratstätigkeit bekannt geworden sind, nicht offenbaren oder verwerten, wenn der Arbeitgeber sie ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet hat. Diese Pflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat.
Gleichzeitig darf der Arbeitgeber nicht jede beliebige Information pauschal zum Betriebsgeheimnis erklären. Der Betriebsrat muss prüfen können, ob es sich tatsächlich um ein geheimhaltungsbedürftiges Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt.
Damit sensible Informationen geschützt sind, sollten Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen. Dazu gehören etwa klare Zugriffsrechte, Vertraulichkeitsvereinbarungen, technische Schutzmaßnahmen, Schulungen und eindeutige interne Regelungen zum Umgang mit vertraulichen Informationen. Ohne solche Maßnahmen kann der Schutz als Geschäftsgeheimnis gefährdet sein.