Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Der Personalrat wird nach einem aufwändigen und komplexen Verfahren gewählt. Dabei ist entscheidend, dass der Wahlvorstand die gesetzliche Grundlage des jeweils anzuwendenden Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung genau kennt, um auf eine fehlerfreie Wahldurchführung zu achten.
In diesem Seminar werden Ihnen die gesetzlichen Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausführlich dargestellt. Des Weiteren erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Lösung von Problemen, die regelmäßig bei jeder Wahl von Personalräten auftreten. Mit Hilfe des erworbenen Wissens sind Sie auf aktuelle Fragestellungen vorbereitet und können die Wahl ordnungsgemäß durchführen.
Die Bestellung des Wahlvorstands und dessen Rechtsstellung
Zusammenstellung der erforderlichen Datenbasis für die Wahl
Pandemiebedingte Änderung der Wahlordnung (für Bundesbehörden) durch das „Arbeit-von-morgen Gesetz“
Die Wahl im Einzelnen: Meilensteine auf dem Weg zum neuen Personalrat
Besonderheiten bei den Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, zum Bezirks-, Haupt- und Gesamtpersonalrat
Anfechtung der Personalratswahl
Schulungsanspruch
Wenn ein Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch eine Schulung verbessert werden, ist die Seminarteilnahme dieser Betriebsratsmitglieder in der Regel erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG (BAG 12.01.2011 – 7 ABR 94/09).
Diese Seminare vermitteln in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – oft für eine bestimmte Tageszahl – und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie hier
Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.
»Certified Disability Management Professionals« (CDMP) können jetzt auch Poko-Seminare für ihre jährlich notwendige Re-Zertifizierung nutzen! Bei den mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Veranstaltungen finden Sie jeweils die Stundenanzahl, die von der DGUV angerechnet wird. Alle Informationen zur international anerkannten und standardisierten beruflichen Zusatzqualifikation CDMP erhalten Sie auf www.disability-manager.de.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
empfohlene Seminardauer: 1,0 - 2,0 Tage
Teilnehmer: bis ca. 20
Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
"Der Referent hatte fachliche Kompetenz, eine gute Methodik, einprägsame Argumentation und eine fesselnde Vortragsweise!"
Teilnehmer dieses Seminars in Freiburg
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.