Personalratswahl aktuell
Erfolgreich wählen – Fehler vermeiden – Mitbestimmung sichern!
Der Personalrat wird nach einem aufwändigen und komplexen Verfahren gewählt. Dabei ist entscheidend, dass der Wahlvorstand die gesetzliche Grundlage des jeweils anzuwendenden Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung genau kennt, um auf eine fehlerfreie Wahldurchführung zu achten.
In diesem Seminar werden Ihnen die gesetzlichen Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausführlich dargestellt. Des Weiteren erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Lösung von Problemen, die regelmäßig bei jeder Wahl von Personalräten auftreten. Mit Hilfe des erworbenen Wissens sind Sie auf aktuelle Fragestellungen vorbereitet und können die Wahl ordnungsgemäß durchführen.
Die Bestellung des Wahlvorstands und dessen Rechtsstellung
- Bestellung durch den Personalrat, Vertretung der in der Dienststelle vertretenen Gruppen, beratende Teilnahme der zuständigen Gewerkschaft
- Arbeitsfreistellung und Lohnzahlung, Schulungsbesuch
- Amtspflichten, Geschäftsführung, Kosten und Aufwand
Zusammenstellung der erforderlichen Datenbasis für die Wahl
- Größe des zu wählenden Personalrats
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Das anzuwendende Wahlverfahren: Verhältniswahl oder Personenwahl?
- Berücksichtigung von Beamten und Arbeitnehmern
- Formerfordernis für Wahlausschreibung und Wahlvorschläge
Pandemiebedingte Änderung der Wahlordnung (für Bundesbehörden) durch das „Arbeit-von-morgen Gesetz“
- Beschlussfassung via Video- und Telefonkonferenz
- Stabilität von Wahllisten für den Fall der Verschiebung des Wahltermins
- Rechtssichere Umstellung von Präsenz- auf Briefwahl
Die Wahl im Einzelnen: Meilensteine auf dem Weg zum neuen Personalrat
- Das Wahlausschreiben: Inhalt und Aushang
- Bearbeitung der Wahlvorschläge
- Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- Der Wahltag
- Benachrichtigung der Gewählten
- Sitzverteilung nach Hare / Niemeyer
- Veröffentlichung des Wahlergebnisses
- Vorbereitung und Durchführung der konstituierenden Sitzung des Personalrats
Besonderheiten bei den Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, zum Bezirks-, Haupt- und Gesamtpersonalrat
Anfechtung der Personalratswahl
- Verletzung »wesentlicher« Vorschriften des Wahlverfahrens
- Gerichtliche Überprüfung durch das Verwaltungsgericht
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Schulungsanspruch
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
"Der Referent hatte fachliche Kompetenz, eine gute Methodik, einprägsame Argumentation und eine fesselnde Vortragsweise!"
Teilnehmer dieses Seminars in Freiburg