Die Kolleginnen und Kollegen haben Sie schon angesprochen und Sie wissen noch nicht genau, was das für Sie bedeuten würde, ob Sie es sich zutrauen würden und ob es Ihnen auch selbst etwas bringen würde.
▼ Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung (SBV)?
▼ Wer kann sich zur SBV-Wahl aufstellen lassen?
▼ Gute Gründe für eine Kandidatur zur SBV
▼ Keine Angst vor dem Einstieg
Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung (SBV)?
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist erste Anlaufstelle für Fragen rund um die berufliche Teilhabe und zu Nachteilsausgleichen am Arbeitsplatz. Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern sowie ihnen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitsplatzgestaltung oder der Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit Angeboten für alle im Betrieb beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung.
Wer kann sich zur SBV-Wahl aufstellen lassen?
Wählbar ist auch, wer selbst nicht schwerbehindert ist, wer Personalrats- oder Betriebsratsmitglied ist oder wer im Wahlvorstand zur Wahl der SBV tätig wird.
Gute Gründe für eine Kandidatur zur SBV
Es gibt also gute Gründe, an der SBV-Wahl teilzunehmen:
- Die SBV vertritt die Interessen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. Sie unterstützt und berät diese Personengruppe gezielt und kompetent, zum Beispiel bei Antragstellungen – d.h. Sie haben den Vorteil, dass Sie durch die SBV-Arbeit Kontakte zu den Behörden aufbauen können und wissen, was es an Hilfen gibt.
- Die SBV wirkt darauf hin, dass der Arbeitgeber gesetzliche Vorgaben zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung erfüllt. Ein inklusives und soziales Arbeitsumfeld kommt der gesamten Belegschaft zugute, stärkt Wertschätzung und Betriebsklima und verhindert Benachteiligungen. Und der Initiator und Begleiter sind Sie, was Ihr Ansehen im Unternehmen stärkt.
- Wenn die Situation eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine besondere Begleitung von Menschen mit Schwerbehinderung erfordert, kann die SBV vor Ort nach Lösungen suchen und sich um externe Unterstützung kümmern, etwa durch das Inklusions- oder Integrationsamt – die SBV ist die Expertin der firmenrelevanten Gegebenheiten und das wird gesehen und geschätzt.
- Soll einem Menschen mit Schwerbehinderung gekündigt werden, hat der Arbeitgeber vor seinem Antrag nicht nur die Zustimmung zur Kündigung beim Inklusions- oder Integrationsamt einzuholen, sondern vor allem die SBV anzuhören, d.h. Ihre Stellungnahme ist mitentscheidend.
- Die eigenen Rechte allein durchzusetzen, kann Kraft und Mut kosten. Die SBV berät, unterstützt und kann, sofern gewünscht, auch begleiten. Dies stärkt Ihre eigenen Kompetenzen fachlich und methodisch.
- Die SBV führt jährliche Schwerbehindertenversammlungen durch (§ 178 Abs. 6 SGB IX), in denen sie nicht nur von den firmeninternen Themen dazu berichtet, sondern auch über aktuelle Gesetzesänderungen und Aktionen.
D.h. Sie haben den Vorteil, selbst auf dem rechtlich aktuellen Stand zu sein und Ihre Präsentationsfähigkeiten weiter zu verfeinern.
Keine Angst vor dem Einstieg
Niemand erwartet, dass Sie bereits Kenntnisse besitzen, wenn Sie das Mandat übernehmen. Sie haben einen Anspruch, all die für diese Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse in Seminaren und auf Symposien zu erwerben, § 178 Abs. 4 und 8 SGB IX und knüpfen bei dieser Gelegenheit auch Netzwerke zu anderen SBV´en und Experten.