Betriebliches Vorschlagswesen

Das betriebliche Vorschlagswesen fasst alle Methoden zusammen, bei denen Vorschläge der Mitarbeiter einer Organisation für die Unternehmensentwicklung gesammelt, umgesetzt und gegebenenfalls prämiert werden. Es ist Teil des Ideenmanagements. Dabei kommt es nicht darauf an, dass ein Vorschlag zu direkten Kosteneinsparungen führt.

Vorschläge tragen nicht nur dazu bei, Produkte oder Prozesse zu optimieren, sondern auch die Sicherheit und den Umweltschutz im Unternehmen zu verbessern oder Verwaltungsarbeit rationaler zu gestalten. Durch das Betriebliche Vorschlagswesen sollen zudem die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen gesteigert sowie die Arbeitsmotivation und die sozialen Kompetenzen gefördert werden.

Die Mitarbeiter werden eigenverantwortlich in die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen einbezogen, denn sie haben über mögliche Fehlerquellen und Redundanzen den besten Überblick und können so selbst über mögliche Verbesserungen oder Veränderungen für sich selbst entscheiden.

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens. Kein Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat hingegen auf die Entscheidung, wenn es um die Umsetzung der Vorschläge geht.