Betriebsratswahl: So bereiten Sie sich richtig vor

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden 2026 wieder vom 1. März bis 31. Mai statt und sind eine wichtige Gelegenheit für Arbeitnehmer, ihre Interessenvertretung zu wählen und das Arbeitsumfeld mitzugestalten. Die Vorbereitung einer Betriebsratswahl ist kein bloßer Formalakt, sondern ein rechtlich anspruchsvoller Prozess, der über die Wirksamkeit der Wahl entscheidet. Fehler in der Vorbereitung können schnell zur Wahlanfechtung führen – mit der Folge, dass die Wahl wiederholt werden muss. Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben, Fristen und Verantwortlichkeiten genau kennen. Der folgende Überblick zeigt, worauf es in den entscheidenden Phasen der Wahlvorbereitung ankommt.

Der Wahlvorstand: Dreh- und Angelpunkt der Wahl

Am Anfang jeder Betriebsratswahl steht die Bildung des Wahlvorstands. Er ist das Gremium, das die Wahl organisiert und durchführt. Besteht bereits ein Betriebsrat, muss dieser den Wahlvorstand rechtzeitig vor Ablauf seiner Amtszeit bestellen. Unterbleibt dies oder existiert noch kein Betriebsrat, greifen gesetzliche Auffanglösungen: Der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder – als letzte Instanz – das Arbeitsgericht können einen Wahlvorstand einsetzen.

In betriebsratslosen Betrieben erfolgt die Wahl des Wahlvorstands durch eine Betriebsversammlung. Mindestens drei Beschäftigte müssen hierzu ordnungsgemäß einladen. Bereits an dieser Stelle ist besondere Sorgfalt geboten, denn Fehler bei Einladung oder Durchführung können die spätere Wahl angreifbar machen.

Aufgaben und Arbeitsweise des Wahlvorstands

Nach seiner Bestellung beginnt die eigentliche Arbeit des Wahlvorstands. Seine Aufgabe ist es, die Betriebsratswahl vorzubereiten, durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich, aber während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung. Der Arbeitgeber hat sämtliche erforderlichen Kosten zu tragen – dazu zählen Sachmittel, Schulungen sowie gegebenenfalls notwendige Rechtsberatung.

Gerade für neu gebildete Wahlvorstände empfiehlt es sich, frühzeitig Fachwissen aufzubauen oder Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das reduziert nicht nur Unsicherheiten, sondern auch das Risiko späterer Wahlanfechtungen.

Die Wählerliste: Grundlage für eine rechtssichere Wahl

Eine der wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands ist die Erstellung der Wählerliste. Mit ihr wird verbindlich festgelegt, wer am Wahltag wahlberechtigt ist. Aufgenommen werden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, getrennt nach Geschlechtern.

Die Wählerliste erfüllt mehrere Funktionen: Sie ist Grundlage für die Stimmabgabe, dient der Klärung von Streitigkeiten über das Wahlrecht und wird am Wahltag als Nachweis über die Stimmabgabe genutzt. Fehler in der Wählerliste zählen zu den häufigsten Gründen für Wahlanfechtungen. Zwar können Beschäftigte Einspruch einlegen, doch bleibt der Wahlvorstand verpflichtet, die Liste fortlaufend zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren.

Betriebsratsgröße und Geschlechterquote richtig bestimmen

Eng mit der Wählerliste verknüpft ist die Bestimmung der Betriebsratsgröße. Maßgeblich ist nicht die aktuelle Belegschaftsstärke, sondern die Zahl der „in der Regel“ beschäftigten Arbeitnehmenden. Auch Leiharbeitnehmende sind zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig im Betrieb eingesetzt werden.

Zusätzlich ist die gesetzliche Geschlechterquote zu beachten. Das im Betrieb zahlenmäßig unterrepräsentierte Geschlecht muss entsprechend seinem Anteil in der Belegschaft im Betriebsrat vertreten sein. Die Berechnung erfolgt am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens und erfordert besondere Aufmerksamkeit, da Fehler hier später kaum noch korrigiert werden können.

Das Wahlausschreiben: Startschuss für die Wahl

Mit dem Wahlausschreiben wird die Betriebsratswahl offiziell eingeleitet. Es informiert die Belegschaft über alle wesentlichen Punkte der Wahl: Fristen, Ort und Zeit der Stimmabgabe, Einreichung von Wahlvorschlägen sowie die Möglichkeit, Einspruch gegen die Wählerliste zu erheben.

Das Wahlausschreiben muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten und fristgerecht bekannt gemacht werden – in der Regel durch Aushang im Betrieb, häufig ergänzt durch elektronische Verteilung. Inhaltliche Fehler sind besonders kritisch: Während offensichtliche Schreibfehler noch korrigiert werden dürfen, führen schwerwiegende Fehler meist dazu, dass die Wahl abgebrochen und neu angesetzt werden muss.

Wahlvorschläge prüfen – sorgfältig und zügig

Ein zentraler Schritt in der Wahlvorbereitung ist die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge. Wahlberechtigte Beschäftigte können sich selbst oder andere als Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Je nach Wahlverfahren erfolgt dies als Listen- oder Personenwahl.

Der Wahlvorstand muss jeden eingereichten Vorschlag unverzüglich prüfen: Fristen, Unterstützungsunterschriften, Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber und formale Anforderungen sind genau zu kontrollieren. Werden Mängel festgestellt, sind die Einreichenden umgehend zu informieren, damit – sofern möglich – Nachbesserungen vorgenommen werden können. Gerade kurz vor Fristablauf ist hier ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderlich.

Bekanntgabe der Wahlvorschläge und Stimmzettel

Nach Abschluss der Prüfung macht der Wahlvorstand die gültigen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Erst danach werden die Stimmzettel angefertigt. Dabei gilt der Grundsatz strikter Neutralität: Kein Wahlvorschlag darf hervorgehoben oder benachteiligt werden.

Einheitliche Stimmzettel und identische Wahlumschläge sind zwingend erforderlich, um das Wahlgeheimnis zu wahren und das Vertrauen der Belegschaft in die Wahl zu sichern.

Gute Vorbereitung schützt vor Anfechtung

Eine erfolgreiche Betriebsratswahl steht und fällt mit einer sorgfältigen Vorbereitung. Der Wahlvorstand trägt eine hohe Verantwortung und sollte sich dieser bewusst sein. Klare Abläufe, sorgfältige Dokumentation und transparente Information der Belegschaft sind der beste Schutz vor Wahlanfechtungen. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig fachkundigen Rat einholen – denn eine gut vorbereitete Wahl ist die beste Grundlage für eine starke betriebliche Mitbestimmung.

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