Betriebsratswahl 2026 - das vereinfachte Wahlverfahren

Wählen leicht gemacht für Betriebe mit bis zu 100 bzw. 200 Wahlberechtigten


Betriebsratswahl 2026 - das vereinfachte Wahlverfahren

§ 37,6

Sie sind Wahlvorstandsmitglied und/oder Betriebsrat in einem kleineren Betrieb und wollen die Betriebsratswahl möglichst schnell und effektiv durchführen? Für Kleinbetriebe (mit bis zu 100 bzw. 200* wahlberechtigten Arbeitnehmern) ist dies im sog. vereinfachten Wahlverfahren möglich. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen alles zur rechtssicheren und reibungslosen Durchführung der Betriebsratswahl. Sie erhalten wertvolle Hinweise zur Vermeidung typischer Fehler und sind so bestmöglich vorbereitet. Sollten Sie nach dem Seminar spezifische Fragestellungen haben, sind unsere Experten telefonisch (auf Wunsch auch per Video-Call) für Sie da.

Der Gesetzgeber hat für kleine (bzw. mittlere Betriebe) besondere Vorschriften erlassen, die zu einer Vereinfachung des Verfahrens, zu kürzeren Fristen und zu übersichtlicheren Abläufen beitragen sollen. Allerdings sind diese Regeln – vor allem bei der erstmaligen Betriebsratswahl – nicht ganz einfach zu handhaben. Vom Wahlvorstand wird somit die sichere Kenntnis der detaillierten gesetzlichen Vorgaben erwartet.

Die Bildung des Wahlvorstands

  • Einstufiges vereinfachtes Verfahren: Bestellung durch Betriebs-, 
    Gesamt- oder Konzernbetriebsrat
  • Zweistufiges vereinfachtes Verfahren: Einladung zur Wahlversammlung, Wahl des Wahlvorstands

Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

  • Arbeitsbefreiung und Entgeltfortzahlung
  • Anspruch auf Schulungsbesuch und Erstattung der erforderlichen Kosten
  • Besonderer Kündigungsschutz

Die Einleitung der Wahl

  • Erstellung der Wählerliste: Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber
  • Einspruch gegen die Wählerliste – was tun?
  • Erstellung und Bedeutung des Wahlausschreibens
  • Sammlung, Prüfung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge: 
    Was passiert bei fehlerhaften Vorschlägen?

Die Durchführung der Wahl

  • Das Wahlverfahren: Geht auch Briefwahl?
  • Durchführung der Stimmabgabe
  • Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Anfechtung der Betriebsratswahl

  • Verletzung »wesentlicher« Wahlvorschriften: Was bedeutet das?
  • Gerichtliche Überprüfung
  • Nichtigkeit der Wahl – nur bei sehr schweren Fehlern

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Diese Seminare richten sich an Mitglieder des Wahlvorstands sowie an Mitglieder des Betriebsrats, soweit sie ebenfalls an der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen beteiligt sind. Die Kosten der Veranstaltung müssen nach § 20 Abs. 3 BetrVG vom Arbeitgeber getragen werden, wenn bei den Mitgliedern des Wahlvorstands keine ausreichenden Kenntnisse über die Durchführung der Wahl vorliegen, etwa weil sie erstmals in den Wahlvorstand berufen wurden oder weil die vorhandenen Kenntnisse inzwischen verblasst sind. Der Besuch dieses Seminars ist vom Wahlvorstand und/oder dem Betriebsrat zu beschließen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 999,00 EUR,
2. Teilnehmer = 899,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 699,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Wahlvorstands zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 17:00 Uhr

Teilnehmer: ca. 20

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 60 Poko-Points
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