Von: F. Hoffmann-Haurdic, Berater, Coach im Disability Management
Bereits seit 2004 ist es für Arbeitgeber verpflichtend ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn Mitarbeitende mehr als 6 Wochen in einem Jahr (365 Tage) arbeitsunfähig erkrankt sind. Ziel dieses Angebots ist es, Beschäftigte nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit dauerhaft im Arbeitsleben zu halten. Dazu soll zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem ein vertrauensvoller Dialog geführt werden, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung und die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Damit dieser Dialog gelingen kann, muss er für alle Beteiligten - insbesondere für den Betroffenen - zugänglich sein. Eine barrierefreie Kommunikation ist deshalb eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches BEM-Verfahren.
Insbesondere Menschen mit Seh-, Hör- oder psychischen Beeinträchtigungen haben häufig mit Kommunikationsproblemen zu kämpfen und lehnen oftmals das Angebot eines BEM-Verfahrens aufgrund dieser Problematik im Vorfeld bereits ab. Oder sie können ihre Anliegen und Bedürfnisse, die zu einer Überwindung der Arbeitsunfähig führen könnten, nicht ausreichend zum Ausdruck bringen. Daraus resultieren oftmals Missverständnisse, fehlendes Vertrauen oder im schlimmsten Falle das Scheitern eines BEM-Verfahrens. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, eine barrierefreie Kommunikation sicherzustellen.
▼ Was bedeutet barrierfreie Kommunikation im BEM-Verfahren?
Das Sozialgesetzbuch IX, welches auch Grundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist (§164 Abs2 SGB IX), verpflichtet Arbeitgeber, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Arbeitgebern, Beschäftigte wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen.
Die UN-Behindertenkonvention fordert den gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation und verpflichtet somit die Arbeitgeber auch das BEM so zu gestalten, dass alle Beschäftigten unabhängig von vorhandenen Beeinträchtigungen gleichberechtigt teilnehmen können.
Im BEM-Verfahren müssen Informationen so bereitgestellt werden und Gespräche so geführt werden, dass sie von allen Beteiligten verstanden und genutzt werden können.
Kommunikationsbarrieren entstehen oftmals unbewusst und werden durch sprachliche, organisatorische oder technische Barrieren wie Zeitdruck, komplizierte juristische Formulierungen oder fehlende Hinweise auf Unterstützungsangebote ausgelöst.
Dabei geht es nicht ausdrücklich nur um Menschen mit Behinderung, sondern um alle Beschäftigten, die durch eine besondere Situation oder auch vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung von einer verständlichen Kommunikation profitieren.
Dazu gehören:
Für ein erfolgreiches BEM-Verfahren ist es unumgänglich, dass alle Akteure - Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung - eng zusammenarbeiten und sichergestellt wird, dass BEM-Gespräche nur von Personen durchgeführt werden die ausreichend in BEM geschult sind. Barrierefreie Kommunikation sollte Bestandteil der Betriebsvereinbarung zum „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ sein.
Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement beginnt mit gelungener Kommunikation und sollte mehr als eine gesetzliche Verpflichtung sein. Dadurch wird Vertrauen gestärkt, Barrieren abgebaut und die Qualität des BEM deutlich verbessert. Barrierefreie Kommunikation ist Ausdruck einer wertschätzenden Unternehmenskultur und dient in erster Linie der Inklusion, Gesundheit und nachhaltiger Beschäftigung.