Die Geschäftsordnung des Betriebsrats regelt interne organisatorische Abläufe, die nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) konkret ausgestaltet sind. Der Betriebsrat geht zwar keine Pflichtverletzung ein, wenn keine Geschäftsordnung vorliegt, jedoch ist sie in der Praxis ein hilfreiches Entscheidungs- und Orientierungsmittel. Als interne Regelung des Betriebsrats trägt die Geschäftsordnung dazu bei, dass Betriebsratssitzungen strukturiert, transparent und rechtssicher durchgeführt werden.
Das Poko-Institut klärt Sie in praxisnahen Betriebsrats-Seminaren zu allen relevanten Regelungen des BetrVG und über die Vorteile einer Geschäftsordnung auf. Informieren Sie sich wahlweise auch in einem unserer BR-Webinare oder im Rahmen einer Inhouse-Schulung direkt vor Ort in Ihrem Betrieb.
Alle Seminare für Betriebsräte
▼ Geschäftsordnung des Betriebsrats: Das Wichtigste in Kürze
▼ Was ist eine Geschäftsordnung?
▼ Betriebsrats-Geschäftsordnung nach BetrVG beschließen
▼ Inhalt einer Geschäftsordnung für den Betriebsrat
▼ Geschäftsordnung ändern bei neuen Beschlüssen und Regelungen
▼ Geschäftsordnungen planen und aufstellen mit Poko
▼ Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Geschäftsordnung des Betriebsrats
§ 36 BetrVG ist eine sogenannte „Soll-Vorschrift“, nach der der Betriebsrat freiwillig eine Geschäftsordnung beschließen kann. Als internes Regelwerk legt sie die Arbeitsweise des Betriebsrats fest und dient als Leitfaden für die tägliche Arbeit des Gremiums. Während das Betriebsverfassungsgesetz die grundlegenden Rechte und Pflichten des Betriebsrats regelt, bleiben viele organisatorische Fragen offen. Genau hier setzt die Geschäftsordnung an: Sie regelt Entscheidungsfindungsprozesse und dient als nützliches Hilfsmittel für eine produktive Zusammenarbeit.
Typische Ziele einer Geschäftsordnung sind:
Der Betriebsrat kann eine Geschäftsordnung gemäß § 36 BetrVG beschließen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Inhaltlich kann sie frei gestaltet werden oder anhand individueller Regelungen des Betriebs ausgelegt sein – gesetzliche Vorgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz müssen jedoch immer eingehalten werden. Außerdem gilt sie nur intern für den Betriebsrat und kann deshalb keine Anforderungen enthalten, die laut Gesetzt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bedürfen, wie z.B. Zeit und Ort einer Sprechstunde des Betriebsrats (§ 39 BetrVG).
Wichtige Punkte beim Beschluss einer Geschäftsordnung für den Betriebsrat:
Die beschlossene Geschäftsordnung sollte schriftlich festgehalten werden und für alle Mitglieder zugänglich sein. Eine Muster-Geschäftsordnung für den Betriebsrat kann dabei als Orientierung dienen.
Mustervorlage für die Betriebsrats-Geschäftsordnung
Der Beschluss einer Geschäftsordnung für den Betriebsrat muss nicht kompliziert sein. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage und erstellen Sie ein klar strukturiertes Dokument – für mehr Produktivität und gut organisierte Abläufe.
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Die Geschäftsordnung ist eine praktische Hilfe, denn sie gibt den Betriebsratsmitgliedern Handlungssicherheit und erspart Rückfragen. Die Inhalte einer Geschäftsordnung können je nach Betrieb unterschiedlich sein. Für kleine Gremien reichen häufig großzügig formulierte Regeln aus. In großen Betriebsräten, mit möglicherweise konkurrierenden Gruppierungen, lohnt es sich, auch kleinste Details der Regelungen festzuschreiben. Das verhindert Unstimmigkeiten und beugt Streitigkeiten vor.
Da die Geschäftsordnung vom gesamten Betriebsrat beschlossen und formuliert wird, kann der Inhalt flexibel an die Bedürfnisse des Gremiums angepasst werden. Vorgaben zu regelmäßigen Sitzungen, Zuständigkeiten der Mitglieder, Regelungen zur Abmeldung bei Verhinderung und vieles mehr kann in die Geschäftsordnung aufgenommen werden.
Die Regelungen der Geschäftsordnung sind so lange bindend, bis sie aufgehoben oder durch neue Beschlüsse ersetzt werden. Wirksam werden Änderungen der Geschäftsordnung durch einen ordnungsgemäßen Beschluss; eine schriftliche Fixierung ist aus Gründen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit empfehlenswert.
Beschlüsse werden mit ihrer ordnungsgemäßen Beschlussfassung wirksam, sofern nichts anderes festgelegt wird. Infolgedessen sind Änderungen der Geschäftsordnung durch Beschluss schnell realisierbar.
Seminar: Betriebsverfassungsrecht IIIEine gut strukturierte Geschäftsordnung für den Betriebsrat erleichtert die tägliche Arbeit des Gremiums und sorgt für klare Abläufe bei Sitzungen, Beschlüssen und der internen Zusammenarbeit. Gerade neu gewählte Betriebsräte profitieren davon, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten und Inhalten einer Geschäftsordnung auseinanderzusetzen – für strukturierte Abläufe und eine produktive Zusammenarbeit.
Das Poko-Institut unterstützt Betriebsräte mit praxisnahen Seminaren und Schulungen rund um das Betriebsverfassungsgesetz und die Organisation der Betriebsratsarbeit. Erfahren Sie, wie Sie eine Geschäftsordnung für den Betriebsrat sinnvoll nutzen, welche Regelungen sich in der Praxis bewährt haben und wie Sie eine individuelle Geschäftsordnung für Ihr Gremium entwickeln.
Ob Webinar, Inhouse-Schulung oder Präsenzseminar an einem unserer Seminarstandorte – unsere Referent*innen vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, damit Sie Ihre Betriebsratsarbeit rechtssicher und effizient gestalten können.
Alle Seminare für BetriebsräteNein, das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Betriebsrat nicht dazu, eine Geschäftsordnung zu beschließen. In der Praxis ist sie jedoch ein praktisches Hilfsmittel, um die Arbeit des Gremiums klar zu strukturieren und zu vereinfachen.
Die Geschäftsordnung wird vom Betriebsrat selbst erarbeitet und beschlossen. Muster-Geschäftsordnungen für Betriebsräte können die Erstellung des Dokuments vereinfachen.
Ja, die Geschäftsordnung kann jederzeit durch einen erneuten Beschluss des Betriebsrats geändert werden. Die Änderungen müssen im Rahmen einer Betriebsratssitzung stattfinden und schriftlich festgehalten werden.
Die Geschäftsordnung kann z.B. Regelungen zur Aufgabenverteilung, Arbeitsweise und Planung des Betriebsrats enthalten. Gesetzliche Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes müssen aber immer eingehalten werden.