5 Gründe, warum Sie als Betriebsrat eine Klausurtagung durchführen sollten

 

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Achtung: Geschlossene Veranstaltung!

Versinken auch Sie als Betriebsrat noch mehr im Tagesgeschäft als bisher? Stellen Sie fest, dass viel zu häufig nur reagiert statt agiert wird? Dass angesichts der rasanten Entwicklungen und der Fülle der Aufgaben und Problemstellungen fast keine Möglichkeit besteht, sich zu positionieren und eigene Themen mal systematisch abzuarbeiten? Und untereinander (oftmals der Belastung geschuldet), im Zwischenmenschlichen, hakt es auch?

Dann wird es höchste Zeit für eine Klausurtagung!

Es gibt 5 zentrale Gründe, die dafür sprechen:

  • Sie haben im Gremium Zeit füreinander - jenseits des Tagesgeschäfts des Betriebsrats!
  • Sie haben keine Störungen von außen und können sich voll und ganz auf sich und Ihre Themen konzentrieren!
  • Sie bewegen sich weg vom Klein-Klein hin zu Grundsatzfragen und zur Planung langfristiger Projekte!
  • Sie werden effektiver durch systematisches Vorgehen und Strukturierung Ihrer Themen!
  • Sie stärken das Gremium als Team und festigen Ihren konstruktiven Umgang miteinander!

Und was spricht dagegen? Eigentlich doch nichts.

Gegenargument Zeit: „Wir haben doch gerade besseres/dringenderes zu tun!“

Kann sein, aber so kommen Sie nicht weiter. Vor allem bleibt es dann bei der eingangs beschriebenen Situation – Reaktion statt Aktion und Stillstand in der Betriebsratsarbeit. Die Zeit müssen Sie sich also nehmen. Oder sich bewusst dagegen entscheiden, dann aber auch für die Konsequenzen die Verantwortung übernehmen. Denn auch (oder gerade!) wer nichts tut, trägt Verantwortung!

Gegenargument fehlender (geeigneter) Tagungsraum: „Es gibt keinen geeigneten Raum für eine solche Klausurtagung im Betrieb, insbesondere keinen, der für die Einhaltung der erforderlichen Abstandsregeln ausreichend wäre!“

O.k., dann „Exit“: Sie können auch an einen externen Ort ausweichen, sprich: einen Schulungsraum anmieten. Der Arbeitgeber muss auch diese „Auswärts“-Kosten übernehmen. Vgl. hierzu LAG Hessen, Urteil vom 19.05.2011, 9 TaBV 196/10: “Der Charakter einer Klausurtagung verträgt sich nicht mit der Durchführung in den Betriebsräumen, die naturgemäß von dem in der Umgebung herrschenden Arbeitsklima, Kollegenkontakten und nicht auszuschließenden Störungen nicht unberührt bleiben.“

Gegenargument Kosten: „Der Arbeitgeber muss die Hinzuziehung eines Moderators für diese Klausurtagung doch nicht bezahlen!“

Doch, wobei es auch ein wenig „darauf ankommt“. Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben des BR-Vorsitzenden, Sitzungen des Gremiums ohne Hilfe von außen zu leiten. Aber in besonderen Fällen ist die Hinzuziehung externer Moderatoren oder Mediatoren erforderlich und der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Jedenfalls dann, wenn die Situation im Betriebsrat festgefahren ist und/oder die Zusammenarbeit im Gremium massiv gestört ist und der Vorsitzende sich außerstande sieht, die Probleme selbst zu beheben (LAG Hessen, Beschluss vom 11.06.2012 – 16 TaBV  237/11).

Kombiniertes Gegenargument Kosten plus Krise: „Dem Unternehmen geht es doch ohnehin nicht gut, und jetzt auch noch eine Klausurtagung?“

Ja, gerade jetzt. Denn dann heißt eines Ihrer wichtigsten Themen „Unternehmen in der Krise“ und Sie können konzentriert daran arbeiten, wie Sie sich als Betriebsrat einbringen oder positionieren können und wollen – im Sinne der Belegschaft und des Unternehmens!

Und was können wir für Sie tun?

Ganz einfach: Wir stellen Ihnen eine/n erfahrene/n Moderator/in und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Klausurtagung! Die inhaltlichen Schwerpunkte und das Konzept werden gemeinsam mit Ihnen im Vorfeld der Veranstaltung festgelegt. Von der Definition strategischer Ziele und Grundsatzentscheidungen bis hin zur Verteilung von Arbeitsaufgaben: Ihre Themen – seien es fachliche oder zwischenmenschliche – stehen im Vordergrund und werden in ungestörter Atmosphäre geklärt.

Unsere Moderatoren unterstützen das Gremium dabei methodisch, geben allen Mitgliedern des Betriebsrats die Gelegenheit, sich aktiv in die Arbeitsprozesse einzubringen, und begleiten Sie strukturierend über die gesamte Dauer der Klausurtagung. Der Praxistransfer wird direkt auf dem Workshop vorbereitet. Die Ergebnisse werden dokumentiert und für die Weiterarbeit des Gremiums aufbereitet.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen gerne unverbindlich ein Angebot!

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Heike Holtmann, Ass. jur. & Mediatorin

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