Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht – Auffrischung

Wissen erneuern, handlungssicher bleiben

Wenn Ihre betriebsverfassungsrechtliche »Ausbildung« schon längere Zeit her ist, sollten Sie dieses Wissen unbedingt auffrischen. In diesem Seminar werden Sie in kompakter Form auf den aktuellen Stand der einschlägigen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung und der Gesetzgebung gebracht. Sie erhalten - auf der Basis Ihrer bereits erworbenen Kenntnisse - das notwendige Update, um Ihre Betriebsratsarbeit rechtssicher und überzeugend fortzuführen.


Arbeitsrecht – Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung im Überblick

  • Urlaub – immer noch ein Dauerthema in Deutschland und Europa
  • Mobile Arbeit und Homeoffice aus arbeitsrechtlicher Sicht
  • Neues zum Dauerthema Arbeitszeit – auch zu Mehrarbeit und Teilzeit
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz – auch ein Thema für den BR
  • Nachweisgesetz: Änderungen durch die Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie (EU)
  • Künstliche Intelligenz – KI hinterlässt Spuren im Arbeitsleben
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Neuigkeiten aus Luxemburg
  • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BAG

Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder und Organisation des BR

  • Sachmittel i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG: Wann ist moderne Informations- und Kommunikationstechnik erforderlich?
  • Blick in die Zukunft: Teilhabe an der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung einfordern
  • Auch in Zukunft erste Wahl: die Präsenzsitzung des Betriebsrats
  • Sitzung als Video- oder Telefonkonferenz – der neue § 30 Abs. 2, 3 BetrVG
  • Die gewachsene Bedeutung der Geschäftsordnung
  • Problemfeld Betriebsversammlung – nur noch in präsenter Form?

Personelle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Einstellung, Eingruppierung und Co. - die starke Mitbestimmung in § 99 BetrVG
  • Besonders wichtig: das qualifizierte Anhörungsrecht bei Kündigungen
  • Die erstarkte Mitbestimmung bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung

Soziale Angelegenheiten nach § 87 BetrVG – eine starke Angelegenheit für den Betriebsrat

  • Wichtig: Arbeits- und Gesundheitsschutz - auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit
  • Alles rund um die Arbeitszeit - inkl. Arbeitszeiterfassung
  • Beteiligungsrechte beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) – erste Erfahrungen
  • Anspruch auf externe Sachverständige beim Einsatz von KI
  • Gestaltung der mobilen Arbeit - jetzt mitbestimmungspflichtig
  • Technische Kontrolleinrichtungen und Datenschutz – ein sensibles Thema

Wirtschaftliche Angelegenheiten in der Praxis

  • Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Sachverständige und Berater: Darf man sie hinzuziehen?

Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

  • Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Streitverfahren mit dem Arbeitgeber: Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 4,0 - 5,0 Tage

Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

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