Betriebsübergang und Outsourcing sind für Unternehmen und Mitarbeiter Themen von unveränderter Brisanz. In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Voraussetzungen und den betrieblichen Handlungsspielraum sowie die Tendenzen der aktuellen Rechtsprechung kennen.
Der Begriff des Betriebsübergangs
Outsourcing (Verlagerung betrieblicher Aufgaben) als Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB in der Rechtsprechung
Rechtzeitige Unterrichtung der Arbeitnehmer und des Betriebsrats / Gesamtbetriebsrats (§ 613 a Abs. 5 BGB)
Betriebsübergang und Betriebsänderung (§ 111 BetrVG)
Das Schicksal kollektiver Regelungen bei Betriebsübergang
Individualrechtliche Auswirkungen des Betriebsübergangs
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 - 3,0 Tage
Hinweis: Gerne passen wir die vorgeschlagen Inhalte dieser Veranstaltung entsprechend der Zielgruppe, Ihrer Unternehmenskultur und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.