Der Europäische Betriebsrat
Grenzüberschreitende Interessenvertretung praxisnah gestalten
Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen des Europäischen Betriebsrats (EBR) und zeigt, wie er gegründet, organisiert und in transnationalen Entscheidungen wirksam eingebunden wird. Praxisbeispiele und EBR‑Vereinbarungen verdeutlichen, wie Informationswege gesichert, Beteiligungsrechte durchgesetzt und internationale Zusammenarbeit erfolgreich gestaltet werden.
Ein EBR sichert Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Entscheidungen und schützt Beschäftigte europaweit. Er bündelt Informationen, stärkt Beteiligungsrechte und schafft klare Verfahren gegenüber der zentralen Leitung.
Rechtliche Grundlagen und Gründung des EBR
- Voraussetzungen und Schwellenwerte für die Bildung eines EBR
- Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen
- Welche Auskünfte muss die zentrale Leitung erteilen?
- Vom Antrag zum EBR: Schritte des Gründungsverfahrens
- EBR-Vereinbarung, alternatives Verfahren oder gesetzliche Auffangregelung
Aufgaben sowie Informations- und Anhörungsrechte des EBR
- Zuständigkeit für transnationale Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Entwicklung: Inhalte der jährlichen Unterrichtung
- Umstrukturierungen, Verlagerungen und Stilllegungen frühzeitig begleiten
- Rechtzeitige Information und wirksame Anhörung – worauf es ankommt
- Europäische und nationale Beteiligungsverfahren verzahnen
Organisation und Arbeitsweise des EBR
- Zusammensetzung, Mandatsverteilung und Rechte der Mitglieder
- Sitzungen vorbereiten und Beschlüsse rechtssicher fassen
- Digitale und hybride Zusammenarbeit sicher gestalten
- Der engere Ausschuss: Aufgaben und Handlungsspielräume
- Kosten, Sprachmittlung, Schulungen und Sachverständige
Internationale Zusammenarbeit erfolgreich gestalten
- Unterschiedliche Vertretungssysteme – gemeinsame Interessen
- Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede überwinden
- Informationsfluss zu Betriebsräten und Beschäftigten sichern
- Internationale Sitzungen professionell vor- und nachbereiten
EBR-Vereinbarungen verhandeln und Beteiligungsrechte sichern
- Zentrale Regelungsinhalte einer guten EBR-Vereinbarung
- Zuständigkeiten, Sitzungen und Informationswege klar festlegen
- Unterrichtung und Anhörung wirksam ausgestalten
- Reform des EBR-Rechts: Auswirkungen auf bestehende und neue Vereinbarungen
- Konflikte lösen und Beteiligungsrechte durchsetzen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.