Betriebsverfassungsrecht - Kompakt II

Wichtige Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte kennen und nutzen


Betriebsverfassungsrecht - Kompakt II

§ 37,6
SGB IX

Sie lernen in komprimierter Form, welche Beteiligungsrechte Sie in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten haben und wie Sie diese kompetent wahrnehmen und durchsetzen können. Sie werden außerdem mit der Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats vertraut gemacht.

Die sozialen Angelegenheiten – vor allem auch der Einsatz neuer Technologien und Arbeitsmodelle – sind das Paradebeispiel für ein sehr starkes Mitbestimmungsrecht. Ebenso erweist sich die Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten als enorm wichtiges Instrument der Betriebsratsarbeit. Die Kenntnis der entsprechenden rechtlichen Vorgaben gehört deshalb zu Ihrem unverzichtbaren Repertoire.

Besondere Fragen zur Geschäftsführung des Betriebsrats

  • BR, GBR, KBR oder sogar EBR – wer ist zuständig?
  • Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Zusammenarbeit mit JAV und SBV
  • Geschäftsordnung des Betriebsrats – Tipps zur praxisorientierten Gestaltung

Beteiligungsrechte bei der Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen

  • Betriebliche Ordnungs- und Verhaltensvorschriften
  • Betrieblicher Datenschutz – ein sensibles Thema
  • Urlaubsplan und Urlaubsgrundsätze – neue Herausforderungen für Betriebsräte
  • Arbeitsüberlastung verhindern: Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – auch bei mobiler Arbeit

Ihre Beteiligungsrechte bei Regelungen zu Arbeitszeit und -entgelt

  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit – inklusive Arbeitszeiterfassung
  • Überstunden und Kurzarbeit – Mitbestimmung sinnvoll nutzen
  • Arbeitszeit und Teilzeit: Diskriminierungsverbote beachten
  • Mobile Arbeit, Homeoffice und Co. – auch ein Arbeitszeitthema
  • Vergütungsordnung im Betrieb: die betriebliche Lohngestaltung

Ihre Mitwirkung bei neuen Arbeitsformen und neuen Technologien

  • »Echte« Mitbestimmung bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit
  • Technische Kontrolleinrichtung – immer mehr im Fokus moderner BR-Tätigkeit
  • Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI): Agieren oder doch nur reagieren?

Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

  • Betriebsänderungen der §§ 111 ff. BetrVG
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber – ganz wichtig
  • Zweck, Inhalt und Bedeutung eines Interessenausgleichs als Fahrplan der Betriebsänderung
  • Erzwingbar: der Sozialplan als besondere Betriebsvereinbarung

Durchsetzung der Beteiligungsrechte

  • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Einigungsstelle – Zuständigkeit und Arbeitsweise
  • Initiativrechte: agieren statt reagieren
Besondere Vorteile

Wichtig: In diesem Seminar die Inhalte in konzentrierter und komprimierter Form vermittelt. In unseren Seminaren Betriebsverfassungsrecht II und Betriebsverfassungsrecht III erweitern wir diese Inhalte um die Gelegenheit zu Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag sowie wichtige Kommunikationskenntnisse.

Unverbindliches Angebot für firmeninterne Veranstaltung anfordern

§ 37,6

Unsere Einführungsseminare vermitteln das für die Betriebsratsarbeit unbedingt erforderliche Wissen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Darüber hinaus vermitteln sie das erforderliche wirtschaftliche und kommunikative Grundwissen, ohne das eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.649,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.499,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 100 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Der Referent hat uns die Inhalte wirklich sehr mitreißend und spannend vermittelt."
Teilnehmer dieses Seminars in Heidelberg

"Mir hat es gut gefallen, dass so viele Praxisfälle besprochen worden sind."
Teilnehmer dieses Seminars in Heidelberg

"Besonders gefallen hat mir die Mischung aus Richter-/Rechtsanwalt-Ausführungen zur differenzierten Darstellung der Themen."
Teilnehmer dieses Seminars in Lübeck

"Sehr gute Organisation, Themen wurden sehr gut erklärt, auf Fragen wurde zu jeder Zeit eingegangen."
Teilnehmer dieses Seminars in Lübeck

"Auflockerung durch Praxisfälle, informativ und unterhaltsam. Die Erläuterungen zum Vorgehen im Betriebsrat um Ziele zu erreichen, waren erstklassig."
Teilnehmer dieses Seminars in München

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