Informationsansprüche des Betriebsrats
So setzen Sie Ihre Kontroll- und Überwachungsrechte rechtssicher durch
Dieses Seminar vermittelt Ihnen das nötige Wissen, um Ihre Informationsrechte gezielt und rechtssicher zu nutzen. Sie lernen, wie Sie Auskunftsansprüche begründen, Informationen sinnvoll verwerten und Ihre Mitbestimmungsrechte konsequent durchsetzen – auch gegenüber einem widerstrebenden Arbeitgeber.
Wer als Betriebsrat wirksam mitgestalten will, braucht mehr als Engagement – er braucht Informationen. Denn nur wer weiß, was geplant ist, kann rechtzeitig reagieren, mitreden und mitentscheiden. Ohne Information keine Mitbestimmung – und ohne Mitbestimmung keine wirksame Interessenvertretung.
Rechtsgrundlagen der Informationsansprüche
- Allgemeiner Auskunftsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG)
- Besondere Informationsrechte (z. B. EntgTranspG, SGB IX)
- Begründung und rechtliche Einordnung der Ansprüche
Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der Auskunft
- Was muss wann und wie mitgeteilt werden?
- Frühzeitige Information im Planungsstadium
- Wer muss Auskunft geben? Interne und externe Quellen
- Anspruch auf externen Sachverstand – insbesondere bei KI
Rechtliche Schranken und sensible Bereiche
- Datenschutz – immer im Blick behalten
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Weitergabe an Dritte: Was ist erlaubt?
Durchsetzung von Informationsansprüchen
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Eilrechtsschutz bei akuten Fällen
- Verfahren vor der Einigungsstelle
- Sanktionen bei Informationsverweigerung (z. B. Ordnungswidrigkeiten)
Praxisfälle und typische Herausforderungen
- Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) – frühzeitig reagieren
- Fremdpersonal: Informationsanspruch auch hier!
- Betriebsänderung, Personalabbau, Umstrukturierung
- Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten
- Besondere Informationsrechte bei Entgeltgleichheit und Inklusion
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminar Ende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Super Seminar, das mich in meiner persönlichen und auch der BR-Arbeit weiterbringt und neue Erkenntnisse gebracht hat.
Die lebendige Vortragsart des Referenten hat mir besonders gefallen.
Die kleine Gruppe machte es möglich, zu einem guten Teil auch individuelle Probleme in der Gruppe zu diskutieren.
Der Referent war sehr kompetent, erfahren, kurzweilig.
Das war total super. Viele Baustellen können wir jetzt schließen. Klasse, top!!!