Informationsansprüche kennen und durchsetzen

Kontroll- und Überwachungsrechte sicher nutzen


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Informationsansprüche kennen und durchsetzen

§ 37,6

Wie komme ich an Informationen, die ich zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte benötige? Was tun, wenn der Arbeitgeber die Auskünfte nicht erteilt? Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema »Informationsanspruch« werden in diesem Seminar beantwortet. Sie lernen die Möglichkeiten und die Grenzen der Informationsbeschaffung kennen. So erwerben Sie systematisch das zur sinnvollen Nutzung von Informationen und erfolgreichen Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte.

Wer erfolgreiche Betriebsratsarbeit leisten will, braucht konkrete, aktuelle Informationen. Nicht zuletzt schon deshalb, um die Vorhaben und Pläne der Arbeitgeber, die sich mehr und mehr auf den Einsatz neuer Technologien richten, frühzeitig erkennen und bewerten zu können. Nur so sind Sie in der Lage, auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber erfolgreich zu verhandeln, ergebnisorientiert zu argumentieren und für sozialverträgliche Entscheidungen des Arbeitgebers Sorge zu tragen

Informationsrechte im Betriebsverfassungsrecht

  • Allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG
  • Besondere Auskunftsansprüche z. B. nach §§ 89 ff. BetrVG und § 111 BetrVG
  • Früh reagieren - Auskunfts- und Beratungsansprüche beim beabsichtigten Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)
  • Auskünfte nur über eigene Mitarbeiter und/oder auch Fremdpersonal?

Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der Auskunftserteilung

  • Was heißt eigentlich rechtzeitig und umfassend? Schon im Planungsstadium?
  • Welche Unterlagen und Dateien müssen zur Verfügung gestellt werden?
  • Wann darf ich betriebliche Auskunftspersonen und externe Sachverständige hinzuziehen?
  • Sonderfall: Einsatz KI? Neuer Anspruch auf externen Sachverstand

Häufige Anwendungsprobleme bei der Auskunftserteilung

  • Betriebsänderung, Personalabbau, Umstrukturierung - Auskunftsrechte, nicht nur in Krisenzeiten
  • Leiharbeit, Dienst- und Werkvertrag: Worüber muss der Arbeitgeber informieren?
  • Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten
  • Auskunftsanspruch/Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer - was hat Vorrang?
  • Geleistete und erfasste Arbeitszeiten - der (neue) Auskunftsanspruch
  • Besondere Informationsrechte nach dem EntgTranspG

Der Umgang mit den gewonnenen Erkenntnissen

  • Grundsatz: Verwertung im Rahmen der bestehenden Mitbestimmungsrechte
  • Insbesondere: Allgemeine Kontroll- und Überwachungsrechte
  • Kontrolle: Arbeitszeiten, Lohn- und Gehaltsgerechtigkeit, arbeitsrechtliche Verträge, Kontrolle der Einhaltung des AGG
  • Grenze: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
  • Grenze: Die Beschränkungen nach dem BDSG und der DSGVO

Durchsetzung von Informationsansprüchen

  • Antworten erhalten - Auskunftsverfahren zügig und kompakt gestalten
  • Erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung von Informationsansprüchen
  • Möglichkeiten des Eilrechtsschutzes
  • Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren und weitere Sanktionsmöglichkeiten
Besondere Vorteile

Mehr Infos beim Rieder Verlag


§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.099,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 Uhr Erster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminar Ende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


„Super Seminar, das mich in meiner persönlichen und auch der BR-Arbeit weiterbringt und neue Erkenntnisse gebracht hat.“
Teilnehmer dieses Seminars in Hamburg

„Die lebendige Vortragsart des Referenten hat mir besonders gefallen.“
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„Die kleine Gruppe machte es möglich, zu einem guten Teil auch individuelle Probleme in der Gruppe zu diskutieren.“
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