Webinar: Cannabis am Arbeitsplatz
Neue Herausforderung für Arbeitgeber und Betriebsrat
Wir geben Ihnen in diesem Webinar einen ersten Überblick über den Inhalt der neuen gesetzlichen Regelungen und deren Bedeutung für den Betrieb. Wir zeigen auf, ob und wie Arbeitgeber den Gebrauch von Cannabis am Arbeitsplatz steuern oder gar verbieten können und wie Sie als Betriebsrat mit der neuen gesetzlichen Situation umgehen sollten.
Nach langen politischen Streitereien sind der Besitz und der Konsum von Cannabis seit dem 01.04.2024 teillegalisiert worden. Das wirft viele Fragen auf: Dürfen Mitarbeiter unter Cannabis-Konsum arbeiten? Darf in Pausen „gekifft“ werden? Müssen betriebliche Regelungen geschaffen werden? Informieren Sie sich praxisnah über die rechtlichen Neuerungen, um den damit verbundenen Anforderungen und Aufgaben gerecht zu werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die neuen Cannabis-Regelungen im Überblick (CanG, MedCanG, ArbStättV)
- „Cannabis“: Droge versus Genussmittel – von der Wirkung bis zum Missbrauch
- Umgang mit Suchtmitteln in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Auswirkungen der Teillegalisierung auf den betrieblichen Alltag
- Arbeitspflicht und Cannabis-Konsum – wie passt das zusammen?
- „Kiffen“ während oder außerhalb der Arbeitszeit – wo ist der Unterschied?
- Direktionsrecht: Kann der Arbeitgeber Cannabis verbieten?
- Wann drohen Ermahnung/Abmahnung/Kündigung?
Betriebsrat und der Umgang mit Cannabis
- Mitbestimmung bei Cannabis-Verboten und der Gestaltung von Gesundheitsschutzkonzepten
- Verdacht von Drogenkonsum – der Drogenschnelltest (THC-Test) im Betrieb
- Anpassung von Betriebsvereinbarung „Rauchen/Sucht“ erforderlich?
Was Sie benötigen
- Einen PC oder Laptop mit gängigem Betriebssystem und Internetzugang
- Headset, Webcam
Wir nutzen:
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
