Erfolgreicher Umgang mit Kritik und Konflikten

Gesprächstraining für die JAV

Wie sage ich es richtig, wenn es darauf ankommt? Gerade als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) muss man wissen, wie man schwierige Gespräche erfolgreich angeht und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen kann. Aber wie führt man ein kritisches Gespräch mit dem Betriebsrat, wie unterstützt man als JAV den Kollegen im Streit mit dem Vorgesetzten, wie überzeugt man Betriebsrat oder Arbeitgeber von der eigenen Position und wie regelt man Konflikte innerhalb der JAV?

Antworten auf diese Fragen werden in unserem Seminar erarbeitet. Sie lernen die Grundlagen für eine erfolgreiche Gesprächsführung bei schwierigen Anlässen kennen und werden in die Lage versetzt, herausfordernde Gespräche gezielt vorzubereiten und sicherer zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen. Dazu trainieren Sie an Beispielen aus Ihrem JAV-Alltag Gesprächstechniken, die helfen, wenn es brenzlig wird.


Das 1 x 1 der Gesprächsführung

  • Der Ton macht die Musik – Freundlich, wertschätzend und bestimmt auftreten
  • Tipps für eine erfolgreiche Gesprächsführung
  • Von der Gesprächsvorbereitung bis zur Vereinbarung

Schwierige Gespräche meistern

  • Streit zwischen Auszubildenden und Ausbilder – ein Thema für die JAV?
  • Desinteresse im Betriebsrat? Wie man den Betriebsrat ins Boot holen kann
  • Wenn der Arbeitgeber anderer Meinung ist – Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten
  • Streit in der JAV – Was tun?

JAV und der Umgang mit Konfliktsituationen

  • Konflikte einschätzen können
  • Druck in Gesprächen begegnen
  • Hilfreiche Gesprächstechniken
  • Einigung erzielen – standfest, aber lösungsorientiert

Streitschlichter oder Anwalt? JAV als Unterstützung im Auszubildendengespräch

  • Den Auszubildenden richtig unterstützen
  • Einigung Schritt für Schritt herbeiführen

Training von Gesprächssituationen mit Feedback


Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

JAV

Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.

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Jedes Inhouse-Seminar wird individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt. Inhalte, Ablauf, Dauer, Zeiten und Veranstaltungsort planen wir gemeinsam mit Ihnen. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein persönliches und unverbindliches Angebot.

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