Seminarinhalt:
Das Thema Datenschutz ist in aller Munde. Auch bei eurer JAV-Arbeit kommt ihr fast täglich in Situationen, in denen ihr die Regelungen des Datenschutzes kennen und beachten müsst. Ob zu Hause, bei der Arbeit oder unterwegs: die Digitalisierung ist darüber hinaus nahezu allgegenwärtig. Moderne Techniken eröffnen dem Arbeitgeber dabei auch zunehmende Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung. Ihr müsst hier nicht nur die dadurch entstehenden Gefahren im Blick haben, sondern habt auch die Aufgabe, eure jungen Kollegen über den richtigen Umgang mit persönlichen Daten, insbesondere auch auf Facebook, Twitter & Co., aufzuklären.
Auf den Punkt: In diesem Seminar lernst du die Grundlagen des Datenschutzes kennen. Du erfährst, was du im Umgang mit persönlichen Daten konkret beachten musst - nicht nur als Mitarbeiter, sondern insbesondere auch als Mitglied der JAV. Unsere Referenten erklären dir nicht nur die formalen Grundlagen, sondern geben auch viele Anregungen für den Alltag. Was kannst du zum Schutz vor Datenmissbrauch für deine Kollegen tun? Du erhältst außerdem wertvolle Tipps zum richtigen Umgang mit den sozialen Netzwerken und kennst zukünftig sowohl die Risiken als auch die Chancen, die diese Kanäle, insbesondere im Licht des Datenschutzrechts, bieten.
Die Basics im Datenschutzrecht
Datenschutz im Arbeitsverhältnis
JAV-Arbeit im Zeichen des Datenschutzes
BR und JAV - Top beim Thema Datenschutz
Schulungsanspruch
Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst.
Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung eurer Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt.
Aber Achtung: Das gilt nur für »erforderliche« Seminare!
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Seminardauer: 2,0 Tage
Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.