Bessere Ausbildungsperspektiven dank „Ausbildungsgarantie“?

 

730x300 4 Jugendliche unterhalten sich - Sommer

Das Thema Fachkräftemangel ist schon lange in aller Munde und vielleicht auch bereits in euren Betrieben angekommen. Schon heute können in bestimmten Regionen und Branchen offene Stellen nicht mit geeigneten Fachkräften besetzt werden. Oder plump gesagt: Es fehlt Personal an allen Ecken und Enden. Verstärkt wurde das Problem zuletzt noch durch die Corona-Pandemie und die Aussichten für die Zukunft sind auch nicht unbedingt rosiger. Angesichts der demografischen Entwicklung könnte sich die Lage sogar eher noch verschärfen.

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist daher wohl eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte für die Politik, Wirtschaft und Wissenschaft und es ist höchste Zeit zum Handeln.

Dabei kommt neben der akademischen Bildung auch der Berufsausbildung im dualen System eine entscheidende Rolle für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in Deutschland zu.

Nach vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Informationen ist der Ausbildungsmarkt aber durch zwei wesentliche Missstände gekennzeichnet: So bleiben einerseits zu viele junge Menschen, die eine Ausbildung aufnehmen wollen, ohne Ausbildungsvertrag. Andererseits bleiben in vielen Regionen aber auch Ausbildungsstellen unbesetzt. Damit setzt sich der Trend einer steigenden Anzahl unbesetzter Ausbildungsstellen fort.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will nun unter anderem mit einem neuen „Weiterbildungsgesetz“, das er jüngst auf den Weg gebracht hat, dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken und der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt begegnen. Den entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" hat das Bundeskabinett am 29. März 2023 verabschiedet.

Unter anderem ist in dem Gesetz die Einführung einer sogenannten Ausbildungsgarantie vorgesehen. Was dahinter steckt, wollen wir euch hier näher erläutern:  

Ziel der Ausbildungsgarantie soll es sein, allen jungen Menschen eine vollqualifizierende, möglichst betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen. Wie es in dem Gesetzesentwurf heißt, soll dies „ein Signal an junge Menschen sein, eine Ausbildung als Karriereoption wahrzunehmen“.

Die primäre Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses soll nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers dabei aber bestehen bleiben. Entsprechend wird auch keine branchenübergreifende Ausbildungsumlage zur Finanzierung der Ausbildungsgarantie eingeführt.

Die eigenen Anstrengungen junger Menschen, einen Ausbildungsplatz zu finden, sollen nach der Gesetzesbegründung durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter unterstützt werden, damit die angestrebte Aufnahme einer Berufsausbildung gelingt. Dabei werden bereits vorhandene Unterstützungsangebote mit zusätzlichen zielgenauen Ansätzen kombiniert.

Vorhandene und verbesserte Angebote im Bereich der Ausbildungsförderung sollen Jugendlichen signalisieren, dass sie bei der Ausbildungssuche unterstützt werden.

So sollen junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht getroffen haben oder nach abgebrochenem Studium oder abgebrochener Berufsausbildung neue Orientierung suchen, durch ein Praktikum zur Berufsorientierung gefördert werden können, um ein „Hineinschnuppern“ in verschiedene Berufsfelder zu ermöglichen. Unterstützt werden die Praktika durch Übernahme von Kosten für Fahrten und eine gegebenenfalls erforderliche Unterkunft.

Um einen Anreiz für angehende Auszubildende zu schaffen, einen Ausbildungsplatz auch in einer entfernteren Region anzunehmen, soll – zumindest für das erste Ausbildungsjahr – ein Mobilitätszuschuss eingeführt werden.

Für junge Menschen, die trotz intensiver Bemühungen keinen regulären Ausbildungsplatz finden konnten, sollen die Möglichkeiten einer außerbetrieblichen Ausbildung erweitert werden. Damit soll allen jungen Menschen die Chance eröffnet werden, eine Ausbildung zu beginnen. Laut Gesetzentwurf soll eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – wo erforderlich – ergänzend genutzt werden, aber weiter nur "ultima ratio" bleiben, also letztes Mittel.  

Fazit: Gerade junge Menschen brauchen Perspektiven für die Zukunft und Sicherheit am Arbeitsmarkt. Entsprechend hoch sind die Hoffnungen, die nun in die von der Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag angekündigte „Ausbildungsgarantie“ gesetzt werden: mehr Jugendlichen einen Zugang zu einer Ausbildung ermöglichen und den Fachkräftenachwuchs sichern!

Ob der nun vorgelegte Gesetzesentwurf diesen Ansprüchen gerecht werden und den großen Herausforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes wirksam begegnen kann, bleibt wohl abzuwarten.