Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung (AO) regelt die allgemeinen Grundsätze für das Erheben von öffentlichen Abgaben, insbesondere die Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide und gegen die Anordnung anderer Abgaben, Festlegungen zum Erlass, zur Stundung und zur Verjährung von Steuern, Formvorschriften u.a.m.