Betriebsversammlung: Die wichtigsten Infos

Die Betriebsversammlung ist ein Treffen innerhalb eines Unternehmens, an dem alle Mitarbeiter*innen teilnehmen können. Sie wird vom Betriebsrat organisiert und bietet die Gelegenheit alle aktuellen Themen, die den Betrieb oder die Arbeitnehmer*innen betreffen zu diskutieren. Doch warum ist eine Betriebsversammlung so wichtig? Und welche Pflichten hat der Betriebsrat bei der Vorbereitung? All das erfahren Sie bei uns.

Sie wollen sicherstellen, dass die Betriebsversammlung auch rechtssicher durchgeführt wird? Dann sind Sie bei Poko genau richtig. In unserem Seminaren für den Betriebsrat erfahren Sie alles Wichtige zu den verschiedenen rechtlichen Regelungen, die die Betriebsratsarbeit betreffen. Dabei erklären Ihnen unsere Expert*innen unter anderem im passenden Seminar zur Betriebsversammlung, was Sie bei der Durchführung beachten sollten. Mit den Poko-Seminaren bleiben Sie stets informiert und sind fit für die Tätigkeit im Betriebsrat.

 

Seminar: Die Betriebsversammlung

 

Was ist eine Betriebsversammlung?

Die Betriebsversammlung ist eine Veranstaltung des Betriebsrats. Sie ist damit auch nur in Betrieben zulässig, in denen ein Betriebsrat gewählt wurde. Sinn und Zweck der Betriebsversammlung ist die Unterrichtung der Belegschaft und Diskussion über Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer*innen betreffen. An der Betriebsversammlung kann jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin des Betriebs teilnehmen. Außerdem muss die Betriebsversammlung mindestens einmal pro Vierteljahr stattfinden. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, eine Betriebsversammlung (im Sinne des BetrVG) abzuhalten. Er kann jedoch vom Betriebsrat verlangen, eine solche einzuberufen und den von ihm vorgeschlagenen Informations- oder Diskussionspunkt auf die Tagesordnung zu setzen (vgl. § 43 Abs. 3 Satz 1 BetrVG).

Was ist der Zweck einer Betriebsversammlung?

Eine Betriebsversammlung ist die Zusammenkunft von Arbeitnehmer*innen und Betriebsrat zum Zwecke der Information der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. §§ 42 bis 46 BetrVG). Sie ist für die Belegschaft die einzige rechtlich abgesicherte Möglichkeit zur umfassenden Information und Aussprache über alle Fragen, die sie oder den Betriebsrat betreffen. Der Betriebsrat hat in der Betriebsversammlung Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen, sodass die Mitarbeitenden die Möglichkeit erhalten, über grundsätzliche Vorgehensweisen des Betriebsrats informiert zu werden (§ 43 Abs. 1 BetrVG). Außerdem können die Mitarbeiter im Rahmen der Betriebsversammlung mit dem Betriebsrat Aktionen des Betriebsrats, Maßnahmen diskutieren und Vorschläge machen. Für den Betriebsrat sind Betriebs-/Abteilungsversammlungen zudem ein hoch wirksames Mittel der Öffentlichkeitsarbeit.

Themen der Betriebsversammlung

Thematisiert werden dürfen in der Betriebsversammlung alle Themen, die den Betrieb oder die Arbeitnehmer*innen direkt betreffen. Dazu zählen:

  • Zusammenarbeit und Verhandlungen mit der Geschäftsleitung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Wirtschaftliche Themen: Ein weiterer großer Themenkomplex sind die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs. Dies kann sowohl Gesetzesänderungen und Bestimmungen als auch spezifische Wirtschaftsmaßnahmen des Betriebs umfassen. Doch auch für die wirtschaftlichen Themen gilt: es muss ein direkter Bezug zum Betrieb bestehen.
  • Soziale Themen: Auch sozialpolitische Themen spielen eine wichtige Rolle in der Betriebsversammlung, da sie fast immer die Arbeitnehmer*innen betreffen. So handelt es sich dabei um Gesetze und Maßnahmen, die sich auf den Schutz der Arbeitnehmer*innen beziehen.

Darüber hinaus können eine Vielzahl weitere Themen behandelt werden, die sich von Betrieb zu Betrieb unterscheiden. Gesetzlich wird festgehalten: „Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen“ (§45 BetrVG).

Die Rechte der teilnehmenden Arbeitnehmer*innen

Grundsätzlich dürfen die teilnehmenden Arbeitnehmer*innen innerhalb der Betriebsversammlung frei ihre Meinung zu allen anstehenden Themen zu äußern. In diesem Zusammenhang darf außerdem Kritik an Problemen im Betrieb und auch den dafür verantwortlichen Personen ausgeübt werden. Darüber hinaus darf die Betriebsversammlung genutzt werden, um Anträge auf Beschlussfassung zu stellen. Dabei sind alle teilnehmenden Abreitnehmer*innen stimmberechtigt. Die Abstimmung innerhalb der Betriebsversammlung wird mithilfe einer einfachen Mehrheit durchgeführt, eine Mindestanzahl der Teilnehmer*innen wird dabei nicht vorgesehen. Es gilt jedoch zu betonen, dass der Betriebsrat nicht an die Abstimmungsergebnisse auf der Betriebsversammlung gebunden ist. Er muss sie jedoch auf seine gesetzlichen Pflichten prüfen. Sollte dabei tatsächlich eine gesetzliche Pflicht erkannt werden, hat er die Forderungen umzusetzen, da sonst eine grobe Verletzung der Pflichten seitens des Betriebsrats vorliegt. Im schlimmsten Fall könnte dies bis zu Auflösung des Betriebsrats führen.

Die Zuständigkeiten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss einen geeigneten Versammlungsraum zur Durchführung von Betriebs-/Abteilungsversammlungen zur Verfügung stellen und mit Mobiliar und Technik ausstatten, damit die Veranstaltung ordnungsgemäß abgehalten werden kann. Die Größe des Raums muss dabei so kalkuliert werden, dass für jede*n Teilnehmer*in ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Licht sowie Belüftung müssen den Anforderungen an einen offiziellen Versammlungsraum entsprechen. Gibt es auf dem Betriebsgelände keinen geeigneten Raum, muss der Arbeitgeber eine entsprechende Räumlichkeit extern anmieten.

Auf Grundlage seines Direktionsrechts (vgl. § 106 GewO) kann der Arbeitgeber außerdem sämtliche Mitarbeitenden des ganzen Betriebs zu Belegschafts- oder Mitarbeiterversammlungen einladen. Er darf diese jedoch nicht als Gegenveranstaltung zur Betriebs- bzw. Abteilungsversammlung missbrauchen. Eine unzulässige Gegenveranstaltung wäre z. B. eine Veranstaltung in zeitlicher Nähe zur Betriebsversammlung. Im Unterschied zur Betriebsversammlung besteht bei der Mitarbeiter-/Belegschaftsversammlung eine Teilnahmepflicht für die Arbeitnehmer (BAG v. 27.6.1989 - 1 ABR 28/88).

Pflichten des Betriebsrats

Eines der wichtigsten Dokumente der Betriebsversammlung ist der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung aller wichtigen Ereignisse und Beschlüsse, welche seit der letzten Betriebsratssitzung eingetreten sind bzw, getroffen wurden. Den Inhalt des Tätigkeitsberichts legt das Betriebsratsgremium fest und vorgetragen wird er normalerweise von dem oder der Betriebsratsvorsitzenden. Zusätzlich übernimmt der oder die Betriebsratsvorsitzende bzw. im Falle einer Verhinderung der oder die stellvertretende Vorsitzende die Leitung der Betriebsversammlung. Die Aufgabe des Versammlungsleiters bzw. der Versammlungsleiterin besteht darin, den Ablauf der Versammlung zu leiten und die einzelnen Redebeiträge zu moderieren. So kann sichergestellt werden, dass die Betriebsversammlung der Tagesordnung entsprechend abgehalten wird.

Vergütung der Betriebsversammlung

Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Betriebsversammlung keine Arbeitsleistung, da die Arbeitnehmer*innen keine vertraglich geschuldete Leistung erbringen. Stattdessen wird von dem betriebsverfassungsrechtlichen Befugnissen Gebrauch gemacht. Somit unterliegt die Betriebsversammlung nicht den Regelungen der Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Ruhepausen. Dennoch muss der Arbeitgeber die Teilnahme an der Betriebsversammlung wie Arbeitszeit vergüten, auch wenn es sich dabei nicht direkt um Arbeitszeit handelt, da die Arbeitnehmer*innen keine finanziellen Einbußen erleiden sollen.

Fit für die Arbeit im Betriebsrat mit den Poko-Seminaren

Die Betriebsversammlung ist ein wichtiges Instrument des Betriebsrats, um Arbeitnehmer*innen über Beschlüsse und Änderungen aufzuklären und ein gutes Betriebsklima zu fördern. Umso wichtiger ist es, als Betriebsratsmitglied über den Ablauf, die Regelungen und die wichtigsten Dokumente der Betriebsversammlung Bescheid zu wissen. Hierfür bietet Ihnen Poko das passende Seminar zur Betriebsversammlung. Mit dem richtigen Know-how vermitteln Ihnen unsere Expert*innen alle Regelungen und Verpflichtungen, die Sie als Betriebsratsmitglied im Zusammenhang mit der Betriebsversammlung wissen müssen.

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