Einfache Mehrheit im Betriebsrat: Erklärung und Beispiele

Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen mithilfe von Beschlüssen, welche innerhalb der Betriebsratssitzung getroffen werden. Für die rechtliche Wirksamkeit dieser Beschlüsse ist es wichtig, dass Abstimmungen erfolgen. Das Gesetz sieht für einige dieser Beschlüsse eine einfache Mehrheit der Stimmen vor. Doch was bedeutet das? Und was ist der Unterschied zu einer absoluten Stimmenmehrheit?

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Was ist eine einfache Mehrheit?

Die einfache Mehrheit meint die Mehrheit der Stimmen der an einer Abstimmung in der Betriebsratssitzung teilnehmenden Betriebsratsmitglieder. Diese ist grundsätzlich bei der Beschlussfassung des Betriebsrats ausreichend, sofern nicht das Gesetz etwas anderes vorschreibt (§ 33 Abs. 1 BetrVG). Für eine wirksame Beschlussfassung ist aber immer die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats erforderlich. Das bedeutet, der Beschluss ist gültig, wenn er in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefasst wird und mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.

Beispiel:

Von dem neunköpfigen Betriebsrat erscheinen sieben Mitglieder zur Sitzung. Ein Beschluss ist gefasst, wenn vier Mitglieder für den Beschluss stimmen.

Zu beachten ist außerdem, dass Enthaltungen im Rahmen der einfachen Mehrheit nicht als Ja-Stimmen gewertet werden, sondern als Nein-Stimmen.

Beispiel:

Von dem neunköpfigen Betriebsrat erscheinen sieben Mitglieder zur Sitzung. Drei Stimmen für einen Beschluss, drei dagegen und ein Betriebsratsmitglied enthält sich. Der Beschluss wird nicht gefasst.

Einfache Mehrheit vs. absolute Mehrheit: Wo liegt der Unterschied?

Einige Beschlüsse, wie beispielsweise der kollektive Rücktritt des Betriebsrats, benötigen eine absolute Mehrheit zur Beschlussfassung. Doch wie unterscheiden sich die absolute und die einfache Mehrheit? Während die einfache Mehrheit nur von der Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der teilnehmenden Betriebsratsmitglieder spricht, reicht dies bei der absoluten Mehrheit nicht. Bei Beschlüssen, welche unter die absolute Mehrheit fallen ist Zustimmung der Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder notwendig. 

Beispiel:

Von dem neunköpfigen Betriebsrat erscheinen sieben Mitglieder zur Sitzung. Mit vier Mitgliedern stimmt der Betriebsrat für einen Beschluss, für welchen gesetzlich eine absolute Mehrheit vorgesehen ist. Damit reicht die hier vorhandene einfache Mehrheit der beschlussfassenden Mitglieder nicht aus, um den Übertragungsbeschluss wirksam zu fassen. Es wären fünf für den Beschluss stimmende Mitglieder erforderlich gewesen, damit die absolute Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder erreicht wird.

Einfache Mehrheit und Betriebsratsbeschlüsse

Die meisten Beschlüsse des Betriebsrats werden mit einer einfachen Mehrheit gefasst. Alle Ausnahmen für diese Regel werden gesetzlich festgehalten und können im Einzelfall geprüft werden. Nehmen Vertreter*innen der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Betriebsratssitzung teil, dann können auch ihre Stimmen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit zu beachten sein. Sollte es bei der Abstimmung zu einer Stimmengleichheit kommen, so wird der Antrag abgelehnt.

Beschlüsse rechtssicher fassen mit den Poko-Seminaren

Die Beschlussfassung zählt zu den Hauptaufgaben des Betriebsrats. Umso wichtiger ist es, dass alle Betriebsratsmitglieder umfassend über die rechtlichen Regelungen, welche die Betriebsratssitzung und die Beschlussfassung betreffen umfassend informiert sind. In den Betriebsratsseminaren von Poko erfahren Sie alles Wichtige rund um die Tätigkeiten als Betriebsratsmitglied. Im passenden Seminar zum Betriebsverfassungsrecht informieren unsere Expert*innen Sie so beispielsweise über die rechtssichere Fassung von Betriebsratsbeschlüssen.

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