Integrationsvereinbarungen in der Praxis

Interessengerecht verhandeln und umsetzen

Die Integrationsvereinbarung ist ein wesentliches Instrument, um die Rechte behinderter Menschen im Beruf durchzusetzen und ihre Beschäftigungssituation spürbar zu verbessern. Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet den Arbeitgeber auf Antrag, gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat eine tragfähige Integrationsvereinbarung abzuschließen und zusammen an der Umsetzung zu arbeiten. Auch das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit sind in diesen komplexen Arbeitsprozess einzubeziehen.
In diesem Seminar werden Sie, aufbauend auf den Grundlagen des Schwerbehindertenrechts, mit den Möglichkeiten und Grenzen von Integrationsvereinbarungen vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Hilfestellung für Gestaltung, Formulierung und Umsetzung Ihrer eigenen Integrationsvereinbarung.


Wichtige Regelungsinhalte, z. B.:

  • Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld behindertengerecht gestalten
  • Arbeitsorganisation und Arbeitszeit
  • Personalplanung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Schritte bis zur erfolgreichen Integrationsvereinbarung

  • Initiativ- und Antragsrecht der SBV
  • Betriebsrat als notwendiger Partner mit Mitbestimmungsrechten
  • Betrieb, Unternehmen, Konzern – welche Regelungsinhalte auf welcher Ebene?
  • Rahmen für die Verhandlungen abstecken
  • Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse: Informationen sammeln und auswerten
  • Regelungsschwerpunkte setzen und Zielvereinbarungen formulieren
  • Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Abschluss und Bekanntgabe der Integrationsvereinbarung

Umsetzung und Durchführung

  • Bildung eines Integrationsteams u. a. mit Betriebsarzt und Sicherheitsfachkräften
  • Delegation von Aufgaben an Mitglieder des Integrationsamtes
  • Berichterstattungspflicht über Eingliederungsmaßnahmen
  • Controlling und Öffentlichkeitsarbeit

Muster und Beispiele für Integrationsvereinbarungen


Schulungsanspruch

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

P&F

Dieses Seminar richtet sich an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.

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