Strategische Ausrichtung des Personalratsgremiums
Der Erfolg der Personalratsarbeit hängt wesentlich davon ab, ob sich die Mitglieder des Personalrats zu einem Team zusammenfinden und die Aufgaben gemeinsam bearbeitet werden. In dem Workshop sollen anhand Ihrer Beispiele aus der Praxis Instrumente und Arbeitshilfen erprobt werden, die dazu beitragen können, dass der Personalrat ein faires Prozedere für die eigene Positionierung erarbeitet und die erarbeiteten Standpunkte gegenüber der Dienststelle und den Mitarbeiter/-innen wirksam vertreten werden können.
Wie positioniert sich der Personalrat?
- Selbstverständnis des Personalrats zwischen Aufgaben, persönlichen und gemeinsamen Zielen
- Die Stellung des Personalrats gegenüber der Dienststelle / dem Arbeitgeber
- Stellung des Personalrats gegenüber der Belegschaft
Das Personalrats-Team
- Analyse des eigenen Personalrats-Teams bzw. Vorstellungen zur Zusammenarbeit im eigenen Gremium
- Spielregeln und Grundsätze der Teamarbeit
- Merkmale von guten Teams
- Arbeitsteilung, Aufgabenprofile und gemeinsames Auftreten nach außen
- Konflikte in der Umsetzung von Teamarbeit (Übersicht)
Die Verhandlung als wesentlicher Bestandteil der Personalratstätigkeit
- Die Ausgangssituation des Betriebsrats in Verhandlungen mit der Dienststelle unter Berücksichtigung seiner Beteiligungsrechte nach dem BPersVGDie Basis der Verhandlungspartner
- Schnittpunkte der Interessenlagen
- Gemeinsamkeiten und/oder Gegensätze in Zielsetzung und Zielerreichung
Planung und Vorbereitung von Verhandlungssituationen
- Verhandlungsziele und Spielräume
- Ermittlung von Verhandlungszielen und Spielräumen vor der Verhandlung
- Eigene „Trümpfe“ und die „Trümpfe“ der Verhandlungspartner
- „Schmerzgrenzen“
- Erarbeitung der Gesprächsstrategie
Methoden
Theorie-Inputs, Arbeitsgruppen, Simulation, Feedback etc.
Schulungsanspruch
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.