Von Sybille Wasmund, Ass. jur, Referentin
Von Oktober bis November 2026 werden wieder bundesweit die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) neu gewählt. Für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte ist dies eine wichtige Wahl, denn die SBV sorgt dafür, dass ihre Interessen im Betrieb oder in der Dienststelle Gehör finden und ihre Rechte gewahrt werden.
Doch eine erfolgreiche Wahl kommt nicht von allein. Wahlvorstände müssen bestellt, Fristen eingehalten und zahlreiche rechtliche Vorgaben beachtet werden. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, schafft die besten Voraussetzungen für eine rechtssichere Wahl und eine starke Interessenvertretung in den kommenden vier Jahren.
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb vertritt die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter. Ihre Aufgabe geht dabei weit über die reine Interessenvertretung hinaus.
Sie achtet darauf, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen eingehalten werden. Sie unterstützt Beschäftigte bei Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und wirkt auf deren Lösung hin.
Die SBV setzt sich für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen ein und fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie arbeitet dabei eng mit Betriebs- und Personalräten, Arbeitgebern, Integrationsämtern, Renten- und Unfallversicherungsträgern, Agenturen für Arbeit und weiteren Stellen zusammen.
Gerade wenn es um Arbeitsplatzsicherung, Prävention, Betriebliches Eingliederungsmanagement oder die Anpassung von Arbeitsbedingungen geht, ist die Schwerbehindertenvertretung häufig die erste und wichtigste Ansprechpartnerin.
Vielen ist nicht bewusst, dass die Schwerbehindertenvertretung rechtlich unabhängig vom Betriebs- oder Personalrat ist. Sie vertritt alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten eines Betriebs oder einer Dienststelle – auch leitende Angestellte.
Deshalb kann eine SBV sogar dort gewählt werden, wo kein Betriebsrat besteht. Sie kann ihre gesetzlichen Rechte eigenständig wahrnehmen und diese erforderlichenfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Umso wichtiger ist es, engagierte Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt zu gewinnen und ihnen die notwendige Unterstützung für ihre Aufgaben zu geben.
Für eine ordnungsgemäße SBV-Wahl sind zahlreiche Vorbereitungen erforderlich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Wahlvorstand bei seiner Arbeit zu unterstützen und die notwendigen Informationen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere die Daten, die für die Erstellung des Wählerverzeichnisses benötigt werden.
Außerdem muss der Arbeitgeber Räume für Wahlaushänge und die Wahl selbst zur Verfügung stellen, die Mitglieder des Wahlvorstands für ihre Aufgaben freistellen und die Kosten der Wahl tragen.
Hierzu zählen unter anderem:
In der Praxis entstehen gerade in dieser Vorbereitungsphase viele Fragen. Welches Wahlverfahren ist anzuwenden? Wer ist wahlberechtigt? Welche Fristen gelten? Welche Unterlagen werden benötigt?
Je früher diese Fragen geklärt werden, desto sicherer lässt sich die Wahl durchführen.
Der Gesetzgeber schützt die SBV-Wahl besonders. Niemand darf die Wahl behindern oder unzulässig beeinflussen. Dies gilt für die Arbeit des Wahlvorstands ebenso wie für die Ausübung des Wahlrechts und die Kandidatur von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern.
Auch die Mitglieder des Wahlvorstands sowie Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Beschäftigte ohne Angst vor Nachteilen für eine Kandidatur oder die Organisation der Wahl engagieren können.
Gleichzeitig spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Für die Erstellung des Wählerverzeichnisses benötigt der Wahlvorstand personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber darf und muss diese Daten zur Verfügung stellen, weil hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Eine Einwilligung der Beschäftigten ist dafür nicht erforderlich.
Dennoch müssen Wahlvorstände sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Informationen umgehen und die datenschutzrechtlichen Anforderungen beachten.
Die SBV-Wahl findet in der Regel nur alle vier Jahre statt. Viele Wahlvorstände führen daher zum ersten Mal eine Wahl durch oder müssen ihr Wissen auffrischen.
Genau hier unterstützt Poko. Poko-Hotlines / Poko-Institut
In unseren Seminaren erhalten Wahlvorstände, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgebervertreter das notwendige Wissen für eine rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Dabei geht es nicht nur um die gesetzlichen Grundlagen, sondern vor allem um die praktische Umsetzung. SBV Wahl / Poko-Institut
Darüber hinaus begleiten wir viele Gremien bereits in der Vorbereitungsphase. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen bei Fragen zum Wahlverfahren, zu Fristen, zur Erstellung des Wählerverzeichnisses, zum Datenschutz oder zu besonderen Konstellationen im Betrieb und in der Dienststelle. SBV-Navis - Aus der Praxis für die Praxis / Poko-Institut
Denn unser Ziel ist nicht nur eine rechtssichere Wahl. Unser Ziel ist eine starke Schwerbehindertenvertretung, die die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter wirksam vertreten kann.
Nutzen Sie deshalb die Zeit bis zum Wahlzeitraum und bereiten Sie sich frühzeitig vor. Mit den Seminaren und Beratungsangeboten von Poko haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite – von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Durchführung der SBV-Wahl.