Michael Schneider

Richter am Arbeitsgericht

Jahrgang 1961, nach Studium der Rechtswissenschaften in Gießen, Mainz, Dijon (Frankreich), Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität in Heidelberg und Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei.

Seit 1987 Richter am Arbeitsgericht Marburg und Gießen. Seit vielen Jahren tätig als Vorsitzender von Einigungsstellen und Referent für Betriebsräte und Arbeitgeber.

  • Schneider, Michael