Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

1989 im Rahmen der EG-Harmonisierung neu geschaffene Rechtsform des europäischen Gesellschaftsrechts; ermöglicht kleineren und mittleren Unternehmen unter 500 Arbeitnehmern aus EG-Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Kooperationen in Form der EWIV zu betreiben, wobei diese Rechtsform selbst keine eigenen Gewinne erwirtschaften soll, sondern lediglich im Sinne einer Holding als Dachgesellschaft zu nutzen ist. In der Praxis hat diese Rechtsform noch kaum Bedeutung. Die Grundstruktur ähnelt der deutschen Offenen Handelsgesellschaft (OHG).