Arbeitsrecht – Teil 3
Wissen vervollständigen – Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis
Im letzten Teil unserer Seminarreihe zum Arbeitsrecht vervollständigen Sie Ihr Know-how um weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Sie erhalten wertvollen Input zu Vergütungsfragen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und zum Einsatz von Drittpersonal. Ein besonderes Highlight ist die Teilnahme an einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht* – inklusive fachlicher Vorbereitung und Nachbesprechung mit unseren Referenten. So wird ein wichtiger Bezug zwischen Theorie und Praxis hergestellt und Ihr Verständnis für arbeitsgerichtliche Entscheidungen nachhaltig gestärkt.
Das deutsche Arbeitsrecht ist kein Buch mit sieben Siegeln – aber manchmal schwer zu durchschauen. Umfassende Kenntnisse der wichtigsten Bestimmungen sind essenziell für Betriebsräte – wie auch das Wissen um deren pragmatische Umsetzung. Wir erleichtern Ihnen den Durchblick!
Besondere Vergütungsfragen im Fokus
- Vergütungsformen in der betrieblichen Praxis
- On top: Zulagen, Boni, Gratifikationen, Prämien
- Vergütung Teilzeitbeschäftigter – auch eine Frage der Gleichbehandlung
Vergütung ohne Arbeitsleistung – geht das?
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: wann und wie lange?
- AU-Bescheinigung und deren Beweiswert
- Entstehen und Verfall von Urlaubsansprüchen – selbst bei Arbeitsunfähigkeit!
- Freistellung von der Arbeit mit Vergütung – ist das zulässig?
Geltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Tarifbindung prüfen: Sind wir ein Tarifbetrieb?
- Tarifliche Regelungen und ihre Wirkung auf Arbeitsverhältnisse
- Was kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
- Zwingende Wirkung von Betriebsvereinbarungen – was heißt das praktisch?
- Bedeutung von Günstigkeitsprinzip und Nachwirkung
Drittpersonal im Betrieb – von Leiharbeit bis Werkvertrag
- Leiharbeit, Dienstvertrag, Werkvertrag: ein Überblick
- Bei Beschäftigung Dritter: unterschiedliche Lohngestaltung zulässig?
- Personalplanung und Ausschreibung von Arbeitsplätzen – auch bei Externen?
Betriebs- und Betriebsteilübergang
- Besitzstandsregelungen für betroffene Arbeitnehmer
- Kündigung vor und nach dem Betriebsübergang – immer möglich?
- Rechte des Betriebsrats – frühzeitig einfordern
Strategie und Taktik vor Gericht
- Sprache vor Gericht verstehen, Abwägen und Taktieren
- Verfahrensfragen – detailliert aufbereitet
- Urteil und Vergleich vor Gericht: Was ist besser?
* Sollte ein Gerichtsbesuch nicht möglich sein, wird Ihr Referent Ihnen alternativ die Abläufe bei Gericht anhand aktueller Rechtsprechung anschaulich vermitteln und gerne auf Ihre Fragen eingehen.
Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht sind für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich und nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich (BAG 28.09.2016 – 7 AZR 699/14).

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
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Schulungsanspruch
Unsere Einführungsseminare vermitteln das für die Betriebsratsarbeit unbedingt erforderliche Wissen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Darüber hinaus vermitteln sie das erforderliche wirtschaftliche und kommunikative Grundwissen, ohne das eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminar Ende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Beide Referentinnen haben ihre eigene sehr sympatische und kommunikativ hochwertige Art gehabt Wissen zu vermitteln.
Zwei absolut großartige Referentinnen, die mich in jeder Hinsicht positiv beeindruckt haben.
Beide Referenten verfügen über hohe Fachkompetenz und vermitteln auf sehr anschauliche, "farbige" Weise ihr Wissen.
Viele Infos aus dem Bereich Arbeitsrecht, Vormittag am Arbeitsgericht und der Referent war selbst Richter – praxisnaher geht’s nicht.
Mir hat das Seminar in allen Punkten sehr gut gefallen und ist sehr hilfreich für meine Betriebsrat-Tätigkeit.