Arbeitsschutz für junge Beschäftigte
Rechte kennen, Gesundheit schützen – die JAV macht`s möglich
Ob Überstunden, Arbeitsverdichtung, Stress in Berufsschule und Betrieb oder Arbeitsunfälle: Viele Azubis erleben Situationen, die ihre Gesundheit gefährden. Genau hier setzt die JAV an – sie macht Missstände sichtbar und sorgt gemeinsam mit dem Betriebsrat dafür, dass junge Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können.
In diesem Seminar lernst du, welche Schutzrechte Jugendliche und Auszubildende haben und wie du sie gezielt einsetzen kannst. Du lernst typische Gefährdungen zu erkennen, Beschwerden professionell zu begleiten und konkrete Maßnahmen für besseren Arbeitsschutz im Betrieb zu entwickeln.
Wo drückt der Schuh? Gesundheitsschutz in der Lebenswelt von Azubis
- Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle
- Überstunden und Arbeitsverdichtung
- Belastungen in Berufsschule und Betrieb
- Typische Beschwerdefälle aus der JAV-Praxis
Die wichtigsten Schutzrechte für Jugendliche und Azubis
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Arbeitszeitregelungen - u.a. im Arbeitszeitgesetz
- Unterweisungspflichten des Arbeitgebers
- Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Gesetzliche Unfallversicherung, z.B. Leistungen bei Arbeits- und Wegeunfällen
Handlungsmöglichkeiten von JAV und Betriebsrat
- Beteiligungsrechte: Wo kann ich mitwirken und mitbestimmen?
- Beschwerdemanagement
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Informationsrechte einfordern und Erkenntnisse effektiv umsetzen
- Teilnahme an Begehungen und Arbeitsschussausschüssen
Arbeitsschutz aktiv gestalten – Öffentlichkeitsarbeit stärken
- Betriebsbegehung vorbereiten und auswerten
- Checklisten erstellen
- Azubi-Befragungen entwickeln und Ergebnisse nutzen
- Gesundheitskampagnen - Aktionsplan für den eigenen Betrieb erarbeiten

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.
Es war mir ein großes Vergnügen mit dem Referenten. Er war nicht nur fachlich, sondern auch menschlich große Klasse!
Besonders gefallen haben mir die Unterlagen und das Rahmenprogramm. Guter Referent und Seminarleiter.
Insgesamt sehr ein sehr informatives Seminar.