Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Mitbestimmung nutzen – Pflegevereinbarkeit stärken
In diesem Seminar erfahren Sie, wie verbreitet Pflegeverantwortung in Ihrem Betrieb wirklich ist, welche gesetzlichen und betrieblichen Maßnahmen zur Unterstützung existieren – und wie Sie als Betriebsrat das Thema strukturell verankern und aktiv voranbringen können. Sie verfügen über weitreichende Handlungsmöglichkeiten - vom Initiativrecht über die Beratung einzelner Beschäftigter bis zur aktiven Enttabuisierung des Themas im Betrieb.
Etwa jeder neunte Beschäftigte trägt Pflegeverantwortung – häufig ohne darüber zu sprechen. Für Betriebe bedeutet das: höhere Fehlzeiten, sinkende Produktivität und das Risiko, qualifizierte Fachkräfte zu verlieren. Damit Pflegevereinbarkeit gelingt, braucht es klare Strukturen: flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Regelungen, transparente Informationen und eine Kultur, die das Thema nicht tabuisiert.
Ausmaß und Relevanz des Themas im Betrieb
- Wie viele Beschäftigte sind betroffen? Zahlen, Fakten, Dunkelziffer
- Wer gilt als pflegend? Ab wann liegt eine relevante Pflegevereinbarkeitssituation vor?
- Betriebliche Auswirkungen: Fehlzeiten, Produktivitätsverluste, Fachkräfterisiko
- Warum Pflege im Betrieb ein Tabu ist – und wie das aufgebrochen werden kann
Betriebliche Maßnahmen kennen und voranbringen
- Gesetzlicher Rahmen: kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit, Familienpflegezeit, Brückenteilzeit – verständlich erklärt mit Praxisbeispielen
- Flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice als Schlüsselinstrumente
- Betriebliche Pflege-Guides: Nutzen, Einführung, Erfolgsfaktoren
- Vom Einzelfall zur Struktur: Wege zu einem pflegesensiblen Betrieb
Die Rolle des Betriebsrats
- Mitbestimmungsrechte gezielt nutzen
- Betriebsvereinbarung Pflegevereinbarkeit: Inhalte, Aufbau, Verhandlungsstrategie
- Beratung und Begleitung pflegender Beschäftigter – vertraulich, empathisch und wirksam
- Netzwerke aufbauen: interne und externe Unterstützungsstrukturen
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.