NEU! Webinar: BR-Vorsitz und Einsatz von Ersatzmitgliedern
Zusammenarbeit rechtssicher, fehlerfrei und effektiv planen
In diesem Webinar erhalten Sie wichtige Ratschläge, wie Sie Fehler bei der Zusammenarbeit mit Ersatzmitgliedern vermeiden und Ihre Gremienarbeit rechtlich absichern. Und dies nicht nur bei der Einladung zur und der Teilnahme an einer BR-Sitzung, sondern auch dann, wenn es um andere Betriebsratstätigkeiten geht. Als Betriebsratsvorsitzender sind Sie dafür verantwortlich, Ersatzmitglieder stets rechtskonform einzusetzen. Schon kleine Unachtsamkeiten können dabei sogar zur Fehlerhaftigkeit von BR-Beschlüssen führen. Nach diesem Webinar kennen Sie die typischen Fallstricke – und wissen genau, wie Sie sie umgehen.
Rechtsstellung der Ersatzmitglieder
- Anspruch auf bezahlte Freistellung – wie ein ordentliches BR-Mitglied
- Informations- und Einsichtsrechte zur Vorbereitung auf den Einsatz
- Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten beachten
- Schulungsanspruch – abhängig vom Umfang des bisherigen/zukünftigen Einsatzes
- Kündigungsschutz vor, während und nach dem Einsatz
- Beispiele für Betriebsratstätigkeiten außerhalb von Sitzungen
Das Ersatzmitglied in der Betriebsrats- oder Ausschusssitzung
- Voraussetzung: tatsächliche oder rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds
- Klassisches Problem: Arbeitspflicht als Verhinderungsgrund?
- Dauerhafte oder nur vorübergehende Verhinderung?
- Reihenfolge des Nachrückens (Verhältniswahl, Mehrheitswahl, Minderheitenschutz)
- Rechtzeitige Ladung und Übersendung der Tagesordnung
- Moderation und Sitzungsleitung – Ersatzmitglieder erfolgreich integrieren und beteiligen
Stand by – der Umgang mit Ersatzmitgliedern während ihrer passiven Phase
- Kontakt halten – auch bei nicht aktiver Beteiligung
- Fit bleiben – erforderliche Kenntnisse der Ersatzmitglieder ausbauen und erhalten
Für dieses Seminar können 2 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
