Webinar: Langzeit- und Dauererkrankungen
Wann drohen Gefahren und Probleme wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten?
In diesem Webinar lernen Sie, welche rechtlichen Folgen längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten und Leistungseinschränkungen haben können, welche Schutzmechanismen greifen und wie BR und SBV frühzeitig die Gefahren für die Betroffenen erkennen und wirksam gegensteuern können. Zudem zeigen wir, wie Sie in beschäftigungssichernde Maßnahmen eingebunden sind und dazu beitragen, unberechtigte Sanktionen zu verhindern.
Häufige Abwesenheiten und bei Langzeiterkrankungen unterscheiden
- Erster Schritt: Analyse von Fehlzeiten und Reduzierungsmöglichkeiten
- Abgrenzung: Kurzerkrankungen versus Langzeiterkrankung
- Krankenrückkehrgespräche: Wann sind sie zulässig, was darf gefragt werden?
- Anspruch auf Wiedereingliederung: Voraussetzungen und Ablauf
Urlaub und Arbeitsunfähigkeit – ein sensibles Thema
- Urlaubsanspruch trotz Arbeitsunfähigkeit
- Die 15-Monats-Frist bei Langzeiterkrankungen
- Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers – auch bei Dauererkrankung?
Gesundheitliche Prävention und Rehabilitation
- Gestaltung leidensgerechter Arbeitsplätze einfordern
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – ein besonderer gesetzlicher Auftrag
- Besondere Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei schwerbehinderten Menschen
Rechtliche und tatsächliche Absicherung erkrankter Mitarbeiter
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für mindestens 6 Wochen
- Ab wann gibt es Krankengeld und wie hoch ist es?
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Beweiswert und neue Entwicklungen
- Krankheitsbedingte Kündigung - nur ausnahmsweise und als letztes Mittel
Handlungsmöglichkeiten für Betriebsrat und SBV
- Informations-, Mitbestimmungs- und Initiativrechte – breites Spektrum
- Umgang mit Gesundheitsdaten und Datenschutz – ein sensibles Thema
- Strategische Handlungsoptionen – Empfehlungen für die Praxis
Schulungsanspruch
Betriebsräte müssen über Grundkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Grundzüge der Arbeitssicherheit) verfügen, wie sie auch in unserem Seminar »Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1« vermittelt werden. Sind diese Kenntnisse im Betriebsrat nicht vorhanden, ist eine entsprechende Schulung grundsätzlich »erforderlich« im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG 28.09.2016 - 7 AZR 699/14). Mehr zum Schulungsanspruch im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.