Betriebsverfassungsgesetz
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Was ist das Betriebsverfassungsgesetz oder Betriebsverfassungsrecht?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist das „Gesetz des Betriebsrats“ und damit eines der wichtigsten Gesetze im kollektiven Arbeitsrecht. Es regelt vor allem die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Betriebsrats im Umgang miteinander zum Wohle aller Arbeitnehmer und zum Wohle des Betriebs, § 2 Abs. 1 BetrVG.
Den Betriebsräten werden mit dem Betriebsverfassungsgesetz zahlreiche Mitwirkungsrechte zugestanden.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt vor allem folgende Themen:
- Beteiligungsrechte bei Maßnahmen des Arbeitgebers (Informationsrecht, Beratungsrecht, Vetorecht, echtes Mitbestimmungsrecht)
- Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Beteiligung
- Durchsetzung der Beteiligungsrechte
Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich stark ausgeprägt für soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten. Besonders vielfältig sind die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats vor allem im Bereich der sozialen Mitbestimmung.
Somit ist das Betriebsverfassungsgesetz die wichtigste Rechtsquelle, die jedes Betriebsratsmitglied kennen und anwenden können muss.
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