Fit für den JAV-Vorsitz
Stark in den Themen - erfolgreich im Team!Bitte wählen Sie zunächst einen Termin.
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Seminarinhalte
Die Aufgaben des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden der JAV sind besonders vielfältig. Neben Sitzungen der JAV und dem Austausch mit dem Betriebsrat stehen oft auch direkte Gespräche mit dem Arbeitgeber oder Ausbilder im Vordergrund. Nicht immer gelingt dies reibungslos. Schnell kann es zu Problemen in der Zusammenarbeit der JAV-Mitglieder untereinander oder mit Arbeitgeber und Betriebsrat kommen. Daher sind gute rechtliche Kenntnisse ebenso gefragt wie Teamkompetenz und Verhandlungsgeschick.
Stellung des JAV-Vorsitzenden und des Stellvertreters
- Persönliche Stellung und Selbstverständnis
- Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Stellvertreter
- Teilnahme an Betriebsratssitzungen
- Stellung gegenüber dem Arbeitgeber und gegenüber Ausbildern
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung in der JAV-Arbeit
- Zusammenarbeit mit Gesamt- und Konzern-JAV
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des JAV-Vorsitzenden
- Vorbereitung und Durchführung der JAV-Sitzungen
- Wann und wie kommen Ersatzmitglieder zum Einsatz?
- Typische Fehler in der Beschlussfassung
- Was gibt es bei der Sitzungsniederschrift zu beachten?
- Ergebnismitteilung an Betriebsrat und Arbeitgeber
- Die JAV-Sprechstunde
- Bildung von Ausschüssen der JAV
Der JAV-Vorsitzende und sein Team – gemeinsam erfolgreich
- Das JAV-Team überzeugend führen
- Ein schlagkräftiges Team bilden
- Verantwortung und Aufgaben auf mehrere Schultern verteilen
- Konflikte im Team lösen
Mit dem Betriebsrat »auf Augenhöhe« zusammenarbeiten
- Souverän auftreten und überzeugend argumentieren
- Selbstsicher und zielgerichtet verhandeln
JAV-Vorsitz – wirkungsvolle Außenwirkung und Öffentlichkeitsarbeit
- Erfolgreich auf Themen rund um die JAV und die Azubis aufmerksam machen
- Gezielt informieren – welche Wege gibt es?
- Gespräche mit Ausbildern und Arbeitgeber: sicher wirken – sicher auftreten
Wichtige Hinweise
Schulungsanspruch
Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung eurer Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt.
Aber Achtung: Das gilt nur für »erforderliche« Seminare!
Zeitlicher Ablauf
Anreisetag | |
19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen |
ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
Seminartage | |
09:00 Uhr | Erster Seminarblock |
| Zweiter Seminarblock |
12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) |
13:30 Uhr | Dritter Seminarblock |
Vierter Seminarblock | |
17:00 Uhr | Ende des Seminartags |
18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen |
Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Letzter Seminartag | |
09:00 Uhr | Erster Seminarblock |
Zweiter Seminarblock | |
12:30 Uhr | Seminar Ende |
12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket |
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmern/Referenten/Seminarleitern oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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