Jugend- und Auszubildendenvertretung III (2019)
Das Ausbildungsverhältnis in der PraxisBitte wählen Sie zunächst einen Termin.
Seminarinhalte
Auf den Punkt: In diesem Seminar erfährst du, welche typischen Konflikte im Ausbildungsverhältnis entstehen können, durchdenkst alternative Streitschlichtungsoptionen und lernst echte Streitfälle in der arbeitsgerichtlichen Praxis durch einen Gerichtsbesuch kennen.
- Probezeitkündigung und Kündigung aus wichtigem Grund
- Wenn Azubis zu Problemfällen werden
- Mangelnde Ausbildungsleistung von Auszubildenden und Ausbildern
- Wenn die Ausbildungsvergütung nicht stimmt: Klage auf Zahlung
- Abmahnung von Auszubildenden und Reaktionsmöglichkeiten
- Auswirkungen von Problemen in und mit der Berufsschule
- Streit um Übernahme von JAV-Mitgliedern (§ 78 a BetrVG)
Stellung der JAV bei Streitigkeiten
- Streitschlichtung als erforderliche JAV-Tätigkeit
- Wie weit darf die JAV zur Unterstützung gehen?
- Rechtliche Grenzen der Intervention
- Reaktion auf rechtlich problematisches Arbeitgeberverhalten gegenüber der JAV
Alternativen zum gerichtlichen Streitverfahren
- Unterstützung durch die IHK/Handwerkskammer
- Schlichtung in Zusammenarbeit mit JAV und Betriebsrat
- Mediation und andere Konfliktlösungsverfahren
- Vermittlung an einen anderen Ausbildungsbetrieb
- Rechtsprobleme bei der Übernahme begonnener Ausbildungen
Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
- Vorrang der Schlichtungsverhandlung vor der Kammer
- Die Güteverhandlung als zwingender Schlichtungstermin
- Typischer Verfahrensablauf, insbesondere in Auszubildendenfällen
- Verfahrensabschluss durch Urteil, Vergleich oder sonstige Erledigung
- Rechtsmittelmöglichkeiten und das Zeitproblem bei Auszubildenden
Wichtige Hinweise
Zuvor empfehlen wir den Besuch unserer Seminare Jugend- und Auszubildendenvertretung I und Jugend- und Auszubildendenvertretung II.
Hinweis: Ob eine konkrete Jugend- und Auszubildendenstreitigkeit in der Sitzung des Arbeitsgerichts verhandelt wird, hängt von der Terminierung durch das Gericht ab.
Schulungsanspruch
Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst.
Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung eurer Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt.
Aber Achtung: Das gilt nur für »erforderliche« Seminare!
Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Diese Seminare vermitteln in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Zeitlicher Ablauf
Anreisetag | |
19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen |
ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
Seminartage | |
09:00 Uhr | Erster Seminarblock |
| Zweiter Seminarblock |
12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) |
13:30 Uhr | Dritter Seminarblock |
Vierter Seminarblock | |
17:00 Uhr | Ende des Seminartags |
18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen |
Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Letzter Seminartag | |
09:00 Uhr | Erster Seminarblock |
Zweiter Seminarblock | |
12:30 Uhr | Seminar Ende |
12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket |
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmern/Referenten/Seminarleitern oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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