Überstunden sind für den Betriebsrat ein allgegenwärtiges Thema. Sie können notwendig sein, um Aufträge termingerecht zu erledigen oder unvorhergesehenen Personalmangel auszugleichen. Gleichzeitig bergen sie Konfliktpotenzial, wenn unter anderem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht beachtet werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, ob der Betriebsrat Überstunden zustimmen muss und welche rechtlichen Vorgaben dabei gelten.
Klagen Mitarbeiter*innen über zu viele Überstunden, ist der Betriebsrat gefragt. Die praxisnahen Betriebsrat-Seminare des Poko-Instituts, auch Inhouse-Schulungen oder informative Webinare für Betriebsräte, vermitteln Wissen zur Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen und erklären, wie Überstunden im Betrieb einvernehmlich gestaltet werden können.
Seminar: Die häufigsten Rechtsirrtümer im ArbeitsrechtÜberstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Sie können vom Arbeitgeber angeordnet oder im Einvernehmen mit den Beschäftigten erbracht werden.
Die Überstunden können vom Arbeitgeber auf unterschiedliche Weise ausgeglichen werden, zum Beispiel durch zusätzliche Vergütung. Die Höhe richtet sich nach Regelung im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Statt Geld können sie auch durch einen Freizeitausgleich ausgeglichen werden. Dabei werden die geleisteten Stunden zu einem späteren Zeitpunkt als freie Zeit gewährt.
Generell dürfen Überstunden nicht einfach so angeordnet werden, da laut § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die täglich zulässige Höchstarbeitszeit begrenzt ist. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise, wenn Notfälle Gefahrenabwehr erfordern oder wenn die Arbeitnehmenden im Bereitschaftsdienst, zum Beispiel als Krankenpfleger*in, tätig ist.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeitsschutzgesetz schaffen sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte Klarheit und Rechtssicherheit, indem sie festlegen, unter welchen Bedingungen Überstunden angeordnet, ausgeglichen oder vergütet werden dürfen und welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat wahrnehmen kann.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gibt diesem die Möglichkeit, bei bestimmten betrieblichen Maßnahmen und Entscheidungen mitzuentscheiden. Ziel ist es, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, ihre Arbeitsbedingungen zu schützen und eine faire Gestaltung des Arbeitsumfeldes sicherzustellen.
Mitbestimmung bedeutet nicht, dass der Betriebsrat einzelne Tätigkeiten direkt vorschreibt, sondern dass er einbezogen wird, bevor der Arbeitgeber verbindliche Entscheidungen trifft, die die Arbeit der Beschäftigten betreffen. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu:
Das Mitbestimmungsrecht ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert und kann sich auf unterschiedliche Bereiche erstrecken – einmalige Entscheidungen, wiederkehrende Maßnahmen oder allgemeine betriebliche Regelungen. Es soll sicherstellen, dass die Beschäftigten nicht einseitig benachteiligt werden und dass Entscheidungen im Betrieb transparent und sozialverträglich gestaltet werden.
Seminar: Arbeitsrecht - Fresh up. Der Betriebsrat hat hier bei Überstunden gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ein echtes Mitbestimmungsrecht. Ohne seine vorherige Zustimmung können Überstunden durch den Arbeitgeber nicht wirksam angeordnet werden. Dies betrifft insbesondere die Festlegung von maximal zulässigen Stunden sowie die Regelungen zu Vergütung oder Freizeitausgleich.
Durch Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat lassen sich Höchstgrenzen für Überstunden, der Ausgleich in Freizeit oder die zusätzliche Vergütung verbindlich festlegen. So kann der Betriebsrat sicherstellen, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden und die Überstunden korrekt dokumentiert werden. Auf diese Weise schützt er die Beschäftigten vor dauerhaften psychischen Belastungen und physischen Krankheiten durch Stress und sorgt dafür, dass eine gesunde Arbeitsumgebung gewährleistet ist.
Der Betriebsrat kann Überstunden nicht grundsätzlich verbieten, hat jedoch das Recht, die Anordnung kritisch zu prüfen und einzuschreiten, wenn arbeitsrechtliche oder gesundheitliche Vorgaben verletzt werden. Dazu gehört, dass er Überstunden beanstanden kann, die ohne vorherige Mitbestimmung erfolgen, sowie Fälle, in denen die Gesundheit oder Psyche der Mitarbeitenden gefährdet ist oder gesetzliche Arbeitszeitgrenzen überschritten würden.
Zudem kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, wenn keine klaren Regelungen zu Vergütung oder Freizeitausgleich bestehen, bis eine verbindliche Betriebsvereinbarung geschaffen wurde. Damit sichert er ab, dass Überstunden nur unter transparenten, fairen und gesetzeskonformen Bedingungen geleistet werden.
Das Poko-Institut bietet Betriebsrat-Seminare zu sämtlichen Aspekten rund um das Thema Überstunden an. Realitätsnah vermitteln sie, wie Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte aktiv gebrauchen und sicherstellen können, dass Überstunden im Einvernehmen stattfinden.
Vielfältige Weiterbildungsformate stehen Ihnen dabei zur Verfügung: Nehmen Sie an Seminaren vor Ort teil, an interaktiven Betriebsrat-Webinaren oder an einer Inhouse-Schulung, die extra auf die Bedingungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Mit den Betriebsrat-Seminaren geben wir Ihnen das nötige Werkzeug an die Hand, um Überstunden im Betrieb fair und transparent mitzusteuern, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren.