Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit ist die deutsche Übersetzung von Public Relations (PR). Sie verfolgt das Ziel, eine Sache/Marke bekannt zu machen, um Vertrauen aufzubauen, ein bestimmtes Image zu erlangen und dies fest in den Köpfen der Zielgruppe zu verankern. Damit sollen letztendlich gesteckte Erfolgsziele erreicht werden, die im Vorfeld genau definiert werden müssen.

Auch für den Betriebsrat ist die Öffentlichkeitsarbeit neben den verpflichtenden Betriebsversammlungen daher ein wesentliches Instrument, um die Arbeitnehmer, die er vertritt, zu unterrichten. Natürlich nutzt er die Öffentlichkeitsarbeit außerdem zur Imagepflege und Eigenwerbung – nicht nur vor anstehenden Betriebsratswahlen.

Je nach Interessen der unterschiedlichen Zielgruppen, die angesprochen werden sollen, müssen die für sie jeweils relevanten Informationen entsprechend aufbereitet und kommuniziert werden.. Dafür werden unterschiedliche Kommunikationsmittel/-kanäle eingesetzt, abgestimmt auf die Empfänger. Idealerweise verbindet die Öffentlichkeit (bzw. die Belegschaft) dadurch mit dem Unternehmen (bzw. dem Betriebsrat) langfristig positive Grundwerte, die zu einem guten Image beitragen. Öffentlichkeitsarbeit gehört zur strategischen Kommunikation, da sie geplant und zielgerichtet erfolgt. Während sie in Unternehmen deshalb im Management angesiedelt ist, ist sie in der Arbeitnehmervertretung Gremiumssache und muss nicht zwangsläufig vom Betriebsratsvorsitz umgesetzt werden.

Dies sind die Aufgaben von Public Relations:

  • Steigerung des Bekanntheitsgrads
  • Schaffung eines positiven Unternehmens-/Betriebsrats-Images
  • Dialog mit Kunden und anderen Interessenten (bzw. der Belegschaft) auf allen Kanälen
  • Informationsverbreitung gewährleisten
  • Überzeugungsarbeit leisten

Relevante Personengruppen für das Unternehmen können neben Interessensgruppen, die von großer Wichtigkeit für das Unternehmen selbst sind (hierzu zählen vor allem Geschäftspartner und Kunden), auch Anspruchsgruppen sein. Letztere erwarten vom Unternehmen, dass bestimmte Informationen kommuniziert werden. Hierzu zählen z. B.  Anteilseigner, die großen Wert auf die Veröffentlichung von Unternehmenszahlen legen.

 

Die PR-Instrumente von Unternehmen unterscheiden sich jedoch maßgeblich von denen des Betriebsrats! Folgende PR-Instrumente können genutzt werden:

 

Von Unternehmen:

Vom Betriebsrat:

•    Pressemitteilungen
•    Pressemappe
•    Pressekonferenzen
•    Fallstudien
•    Unternehmensblogs / Geschäftsberichte
•    Imagebroschüre
•    Social Media (Facebook, Twitter, XING, Instagram…)
•    Tag der offenen Tür
•    Auftritt auf Messen
•    Betriebsfeste

•    Betriebs-/Abteilungsver-sammlungen
•    Aushänge am schwarzen Brett
•    Plakate / Handzettel /Flug-blätter
•    BR-Zeitung
•    Intranet
•    Newsletter
•    E-Mails
•    Persönliche Gespräche

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