Umgang mit Mobbing im Betrieb

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Mobbing bedeutet massiven Stress für die Betroffenen. Mittel- und langfristig können psychische und körperliche Krankheiten die Folge von Mobbing sein. Darüber hinaus verlieren immer noch sehr viele Mobbingbetroffene ihre Arbeit durch eigene Kündigung oder Kündigung des Arbeitgebers. Die Ehepartner, die Kinder und die weiteren Familienangehörigen werden dadurch ebenfalls schwer belastet.

Den Sozialversicherungen entstehen hohe Kosten durch die notwendig gewordene Behandlung und Rehabilitation der Betroffenen.
Den Betrieben und Arbeitgebern entstehen hohe Schäden durch Krankheitszeiten, Unproduktivität der betroffenen Arbeitnehmer in von Mobbing belasteten Betrieben sowie eventuell erhebliche Schädigungen des öffentlichen Ansehens. Von daher ist es wichtig, dass sich der Betriebsrat, wenn Anhaltspunkte für Mobbing im Betrieb bestehen, sehr intensiv mit dieser Problematik auseinandersetzt.

Zuerst sollte im Gremium gemeinsam ein Maßnahmenplan entwickelt und abgestimmt werden. Es müssen Kommunikationsstrukturen geschaffen und Informationen zum Thema Mobbing betriebsöffentlich gemacht werden. In fast allen Fällen ist es notwendig, sich Unterstützung von außen, zum Beispiel Beratungsstellen zu sichern. Ganz wesentlich für eine wirksame Mobbingbekämpfung im Betrieb ist es, die Kooperation mit der Geschäftsleitung zu suchen und wenn möglich Vorschläge für eine Betriebsvereinbarung zu entwickeln. Grundsätzlich kann man sagen, dass Maßnahmen dann wirkungsvoll sind, wenn sie abgestimmt sind, systematisch umgesetzt werden und an die Mitarbeiter rückgemeldet werden.

Leider gibt es Betriebsratsgremien, die sich nicht auf einen gemeinsamen Weg einigen können oder, schlimmer noch, Gremien, in denen Mobbing an der Tagesordnung ist. Das sind dann sehr schlechte Voraussetzungen, um das Betriebsklima zu optimieren. Es gilt für die Betriebsrats-Gremien vergleichbares, wie für die Geschäftsleitung: Vorbild sein.

Häufig werden Betriebsräte in ihren Sprechstunden von Mobbingbetroffenen aufgesucht und um Rat und Hilfe gebeten. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein Zugang zu den Betroffenen nur durch vertrauensbildende Maßnahmen erreicht werden kann. Dazu sollte man sich zunächst die Konstitution der Betroffenen vergegenwärtigen, die häufig durch die folgenden Punkte bestimmt ist:

  • Ängste vor Versagen
  • Geringes Selbstwertgefühl
  • Drucksituation
  • Fehlendes Vertrauen
  • Depressionen oder Vorstufen von Depressionen
  • Angststörungen

Diese Konstitution führt zu rational nur schwer nachvollziehbaren Handlungen und macht den Umgang mit diesen Menschen nicht einfach. Der Betriebsrat kommt oft an die Grenzen seiner Möglichkeiten. Daher ist es wichtig, zunächst das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen. Dazu einige Punkte, wie der Betriebsrat vorgehen kann:

  • Unterstützung anbieten
  • Informationen nur mit Einverständnis der Betroffenen nutzen
  • Zuhören und die „richtigen Fragen“ stellen
  • Ratschläge sparsam geben und nur dann, wenn der Betroffene die Verantwortung übernimmt
  • Auf Freiwilligkeit setzen
  • Auf Formulierungen wie „Du musst“ / „Du solltest“ verzichten
  • Analytisch und planvoll vorgehen

In einem Beratungsgespräch, das zwischen dem Betriebsrat und dem Betroffenen vereinbart wird, können die folgenden Fragen an den Ratsuchenden hilfreich sein:

  • Wann tritt das Problem auf (besondere Zeiten, bestimmte Anlässe)?
  • Wo tritt das Problem auf?
  • Wer ist beteiligt?
  • Was passiert (meine Rolle, die Rolle der anderen)?
  • Wie reagieren Sie in entsprechenden Situationen ?
  • Was können Sie in einem ersten Schritt tun?
  • Haben Sie das Problem direkt mit den Kontrahenten angesprochen (den ersten Schritt wagen)?
  • Haben Sie Gespräche mit den Vorgesetzten geführt (Hierarchien einhalten)?
  • Was fällt Ihnen zur Lösung ein?
  • Welche Möglichkeit haben Sie, wenn keine Lösung zustande kommt?
  • Haben Sie die Angriffe dokumentiert (Tagebuch)?
  • Haben Sie sich bereits beim nächsthöheren Vorgesetzten beschwert?
  • Haben Sie Ideen, wer Ihre Verbündeten sein könnten?

Wenn der Betriebsrat feststellt, dass seine Unterstützung nicht ausreicht, sollte für den Ratsuchenden externe Unterstützung wie zum Beispiel Selbsthilfegruppen, (Fach-)Ärzte, Betrieblicher Sozialarbeiter, Therapeuten (in der Regel spezialisierte Psychologen/Psychiater) oder speziell ausgebildete Rechtsanwälte angeboten werden.

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