Beratungsrechte des Betriebsrats

Pflichten des Arbeitgebers kennen – eigene Standpunkte vertreten


Beratungsrechte des Betriebsrats

§ 37,6

Das Betriebsverfassungsgesetz und viele weitere Gesetze sehen Beratungsansprüche des Betriebsrats vor. Über die reine Informationserteilung hinaus hat der Arbeitgeber in vielen Fällen die Verpflichtung, mit dem Betriebsrat zu erörtern, ob für die Belegschaft weniger einschneidende Maßnahmen, sinnvolle Alternativen oder der Verzicht auf die Umsetzung insgesamt in Betracht kommen. Häufig ist die Beratung die letzte – und oft einzige – Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber über das Projekt ins Gespräch zu kommen. Wer hier überzeugen will, muss zum einen die Rechtslage gut kennen und zum anderen kommunikativ stark auftreten.

Dieses Seminar führt Sie durch die zahlreichen Beratungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen, wie Sie sie einerseits erkennen und einfordern und andererseits effektiv im Rahmen von Verhandlungen nutzen. Im Kommunikationsteil werden u. a. anhand von Fallsituationen praxisnahe Strategien des Beratungsgesprächs erprobt. Die Zielsetzung ist, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht nur pflichtschuldig angehört wird, sondern dass seine Argumente auch in die Entscheidungsprozesse einfließen.

Beratungsrechte im Betriebsverfassungsrecht 

  • Beratung bei baulichen Maßnahmen an Gebäuden und technischen Anlagen
  • Beratung bei Änderung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen
  • Beratung bei Personalplanung und Beschäftigungssicherung
  • Beratung im Rahmen von Maßnahmen der beruflichen Bildung
  • Beratung bei anstehender Betriebsänderung

Beratungsrechte außerhalb des BetrVG 

  • Beratung im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Beratung in betrieblichen Sondersituationen

Beratungsrechte umsetzen 

  • Information als Grundlage jeder Beratung
  • Beratungszeitpunkt und Umfang der Beratungen
  • Wer muss für die Arbeitgeberseite erscheinen?
  • Das Monatsgespräch als Forum für allgemeine Beratungen
  • Vorlage von beratungsrelevanten Unterlagen
  • Weitergehende Beratung bei nicht zufriedenstellender Erstberatung
  • Durchsetzung des Beratungsrechts bei Weigerung des Arbeitgebers

Kommunikative Strategien bei Interessenkonflikten

  • Die Rahmenbedingungen für das Beratungsgespräch bewusst setzen
  • Die Beratung als Dialog gestalten: Zuhören, fragen, argumentieren
  • Standpunkt und Strategie entwickeln
  • Die Interessen des Arbeitgebers ausloten und in die Argumentation einbauen
  • Auf unerwartete Informationen im Gespräch reagieren
  • Beratung als schrittweise Beteiligung an Entscheidungsprozessen
  • Einbringen von Alternativen
  • Umgang mit schwierigen Beratungssituationen und Interessenkonflikten
  • Was tun bei Passivität des Arbeitgebervertreters?

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Veranstaltungsdauer:
3 - 4 Tage

Gerne passen wir die vorgeschlagen Inhalte dieser Veranstaltung entsprechend der Zielgruppe, Ihrer Unternehmenskultur und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.

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