Der Wirtschaftsausschuss hat die allgemeine Aufgabe, als besonderes betriebsverfassungsrechtliches Organ die Zusammenarbeit und Information zwischen Unternehmer und (Gesamt-)Betriebsrat zu fördern. Er soll dabei den Betriebsrat bei der Einschätzung der wichtigen wirtschaftlichen Daten des Unternehmens unterstützen. Außerdem soll er mit dem Arbeitgeber »beraten«, welche betriebswirtschaftlichen Maßnahmen für die Belegschaft und den Betrieb sinnvoll sind. Dabei gilt auch für diesen Bereich der Grundsatz der Vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG.
Arbeitgeber und Betriebsrat (und damit auch dessen Hilfsorgan Wirtschaftsausschuss) haben die Aufgabe, diese Zusammenarbeit aktiv und nachhaltig zu gestalten. Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg ist hierbei die Bereitschaft, die jeweils andere Perspektive zu betrachten, gemeinsame Ziele zu definieren und für beide Seiten tragfähige Kompromisse einzugehen. Hierfür muss zunächst für alle Beteiligten der Handlungsrahmen feststehen. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die hierfür erforderlichen Kenntnisse.
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