Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsplätze sicher und gesund gestalten
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beinhaltet die gesetzliche Grundlage zur Schaffung gesunder und sicherer Arbeitsplätze. Zusammen mit dem Arbeitgeber sollen Sie als Betriebsrat in der Lage sein, Gefährdungssituationen im Betrieb frühzeitig zu erkennen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und so die Kollegen vor Arbeitsunfällen zu schützen. Sie lernen in diesem Seminar, diese Aufgaben effektiv zu erfüllen und damit einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu leisten.
Unsere Arbeitswelt befindet sich im stetigen Wandel: Ob Digitalisierung, mobiles Arbeiten, Homeoffice und Co. – die Veränderungen im täglichen Arbeitsleben bringen oft teils neue Gefahren für die Gesundheit und die Sicherheit der Belegschaft mit sich. Dieser Entwicklung müssen Sie nachhaltig und erfolgreich entgegentreten. Wie, das zeigen wir Ihnen in diesem Seminar.
Arbeitsschutz und rechtliche Rahmenbedingungen
- Einschlägige gesetzliche Regelungen und Verordnungen
- Zentrale Bedeutung des Arbeitsschutzgesetzes
- Technische und bauliche Regelungen – immer im Blick behalten
Die Arbeitsstättenverordnung – ein Überblick
- Ziele und Begriffsbestimmungen
- Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsstätten
- Gut zu wissen: Regelungen zu Arbeitsräumen, Verkehrswegen, Klima und Licht
- Enorm wichtig: Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung
Nicht ohne uns! Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Präventiv bei Unfallverhütung – auch bei mobiler Arbeit
- Mitwirken bei Planung von Arbeitsplätzen und -verfahren (auch von KI)
- Starke Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Was ist bei Homeoffice und Telearbeit zu beachten?
Für die Praxis: Erarbeitung alltagstauglicher Lösungskonzepte
- Gefährdungsbeurteilung aktiv mitgestalten
- Wertvolle Tipps zum Inhalt einschlägiger Betriebsvereinbarungen
- Immer hilfreich: Checklisten anlegen!
- Hilfe des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit nutzen

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Unterstützung bei praxisbezogenen Fragen hat mir besonders gefallen.