Rente und Alterssicherung bei Schwerbehinderung – Teil 2
Rentensystem verstehen – Wissen ausbauen – den Überblick behalten!
Dieses Aufbau-Seminar richtet sich an erfahrene Vertrauenspersonen und Betriebsräte, die ihr Wissen im Renten- und Reha-Bereich gezielt vertiefen möchten. Im Mittelpunkt stehen die sozialrechtlichen Folgen lang andauernder Erkrankungen, die komplizierten Wechselwirkungen zwischen Reha- und Rentenantrag sowie die Besonderheiten der Erwerbsminderungsrente. Sie erhalten einen strukturierten Überblick über aktuelle Entwicklungen – von der Flexi-Rente über Teil- und Aktivrente bis hin zu Übergangsmodellen wie Langzeitkonten oder Altersteilzeit.
Gerade ältere, schwerbehinderte Beschäftigte sind häufig wiederholt oder dauerhaft arbeitsunfähig. Für sie stellen sich entscheidende Fragen: Wie lange besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld? Wann ist ein Reha-Antrag sinnvoll – und wann sollte ein Rentenantrag gestellt werden? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es beim Hinzuverdienst oder beim Übergang in die Altersrente? Hier brauchen Sie notwendiges Fachwissen, um Betroffene kompetent, sicher und vorausschauend beraten zu können.
Dauerhafte Krankheit und Aussteuerung aus der Krankenkasse
- Anspruchsdauer von Entgeltfortzahlung und Krankengeld
- Aussteuerung: Was ist zu beachten?
- Arbeitslosmeldung bei Krankheit: Wann hat sie zu erfolgen?
- Antrag auf Erwerbsminderungsrente: Wann sinnvoll?
- Anspruch auf Urlaub – trotz Dauererkrankung?
Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Renten-Antrag
- Grundgedanke der Regelung und Voraussetzungen
- Geminderte Leistungsfähigkeit: medizinische und rechtliche Bewertung
- Wenn medizinische Rehabilitation nicht erfolgversprechend ist
- Einschränkung des Dispositionsrechts: Was bedeutet das für Betroffene?
Aufforderung zur Reha-Antragsstellung durch die Krankenkasse
- Voraussetzungen, Fristen und Ermessensspielräume
- Rechtsbehelfe gegen Aufforderungen – Willkür oder rechtmäßiges Ermessen?
- Gutachten nach Aktenlage: Chancen, Risiken, Mitwirkungspflichten
- Folgen der Nichtstellung oder Rücknahme des Antrags
Die Flexi-Rente – selbstbestimmt in den Ruhestand?
- Was ist eigentlich eine Flexi-Rente?
- Vor- und Nachteile verschiedener Rentenmodelle
- Vorzeitiger Rentenbezug und Hinzuverdienst ohne starre Grenzen
- Freiwillige Beiträge zur Erhöhung der laufenden Rente
Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente
- Wann bekomme ich eine befristete, wann eine unbefristete Rente?
- Welche Anträge sind erforderlich?
- Auswirkungen der Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente?
Beschäftigungsbrücke bis zur Rente
- Langzeitkonten, Teilrente und verlängerte Lebensarbeitszeit
- Inklusionsvereinbarungen zu Wertguthaben
- Nutzung von Arbeitslosen- und Krankengeld als Übergang
- Altersteilzeit – immer noch eine Alternative?
Spezielle Rentenberechnungen in der Praxis
- Besondere Rentenfaktoren verstehen und einordnen
- Praxisbeispiele aus dem Teilnehmerkreis
- Typische Fehlerquellen und wie man sie vermeidet
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
