Was hat es eigentlich mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz auf sich?

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Vielleicht habt ihr schon etwas vom neuen Arbeit-von-morgen-Gesetz gehört. Doch was genau verbirgt sich dahinter und was wird sich durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz ändern?

Am 23. April 2020 hat der Bundestag das neue Arbeit-von-morgen-Gesetz verabschiedet. Dies hat die berufliche Weiterbildung und die Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung zum Ziel.

Durch die geplanten Regelungen sollen die Menschen in Deutschland rechtzeitig auf moderne Arbeitsweisen vorbereitet werden. In unserer digitalen Arbeitswelt ist es wichtig, sich anzupassen und flexibel zu bleiben. Dadurch werden hohe Anforderungen an die Qualifikationen und Kompetenzen der Beschäftigten gestellt. Kurz gesagt bedeutet das:

Die Berufstätigen von heute sollen ihre Aufgaben auch in der Welt von morgen noch erfüllen können.

Wie schnell diese Veränderungen vonstattengehen, ist stark von der Branche abhängig, in der ihr tätig seid. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz will gerade die Branchen und Regionen unterstützen, die von den Veränderungsprozessen besonders stark betroffen sind. Langfristig soll dadurch Arbeitslosigkeit und ein Einbruch des Arbeitsmarktes vermieden werden. Insbesondere die beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten und die Ausbildungsförderung sollen ausgebaut werden.

Doch was heißt das konkret?

Beispielsweise sollen höhere Zuschüsse gezahlt werden, wenn viele Beschäftigte desselben Unternehmens eine Förderung oder Weiterentwicklung benötigen, um am Arbeitsmarkt Bestand zu haben.

Dabei soll übermäßige Bürokratie vermieden und die Antragstellung vereinfacht werden.

Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch den Staat ist allerdings, dass Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte einen detaillierten Qualifizierungsplan erstellen. Gibt der Staat Geld aus, will er natürlich auch, dass das Ganze Früchte trägt!

In den bisherigen Überlegungen wird zudem betont, dass die Chancen auf Qualifizierung nicht vom Alter des Beschäftigten abhängig sein sollen. Vielmehr soll in jedem Lebensabschnitt ein Recht auf Fortbildung bestehen.

Apropos Recht: Geringqualifizierte sollen einen echten Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbzogenen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zugesprochen bekommen. Heißt: Wer einen Berufsabschluss nachzuholen hat, soll hierbei besonders gefördert werden.

Auch das Kurzarbeitergeld spielt eine wichtige Rolle in dem Arbeit-von-morgen-Gesetz. Die Möglichkeit zur Kurzarbeit soll es nämlich auch zukünftig geben. Sie soll für die Beschäftigten sogar noch attraktiver gemacht werden, indem ein Anreiz zur Weiterbildung während der Kurzarbeit gewährt wird. Wer sich dann während der Kurzarbeit weiterbildet, dem sollen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers teilweise erstattet werden.

So nur einige der wichtigen Maßnahmen und Ziele, die durch die Neuregelungen langfristig erreicht werden sollen. Wer mehr zu den einzelnen Regeln erfahren möchte, kann alle Details auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen.

Einen einheitlichen Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Neuerungen gibt es im Übrigen nicht. Das Gesetz tritt vielmehr in den nächsten Jahren schrittweise bis zum 1. Januar 2022 in Kraft.