Step by Step: Die ersten Schritte im (neuen) Amt meistern

 

730x300 - Junge Leute unterhalten sich

Die ersten Wochen als JAVler liegen hinter euch, erste Erfahrungen habt ihr bereits gesammelt und in den „Amtsalltag“ reingeschnuppert. Trotzdem gibt es noch viele ungelöste Fragen, die euch auf den Nägeln brennen? Das ist mehr als verständlich - besonders, wenn vielleicht kein „alter Hase“ mit JAV-Erfahrung mehr in eurem Gremium dabei ist.

Um euch bei der schnellen Auflösung möglichst vieler Fragezeichen zu unterstützen, klären wir hier die wichtigsten Basics zu euren Aufgaben als JAV. Wer dabei jetzt an die Planung von Weihnachtsfeiern und Ausflügen für Auszubildende denkt, hat weit gefehlt. Denn zu eurem JAV-Amt gehört natürlich weit mehr als das.

Ihr nehmt die besonderen Belange eurer jungen Kolleginnen und Kollegen wahr. Eine spannende Aufgabe - besonders, wenn ihr merkt, dass ihr etwas bewegen könnt. Aber was genau heißt das eigentlich?

Die Rahmenbedingungen für eure JAV-Arbeit sind insbesondere im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt. Dort gibt euch der § 70 Abs. 1 eine erste Hilfestellung, welche allgemeinen Aufgaben der Gesetzgeber für die JAV vorgesehen hat:

  • Ihr beantragt beim Betriebsrat Maßnahmen, die den jugendlichen Arbeitnehmern - also denjenigen unter 18 Jahren - oder den Auszubildenden in eurem Betrieb dienen. Dabei nennt das Gesetz insbesondere Fragen der Berufsbildung und der Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis.

Was heißt das konkret? Es kann dabei z. B. um die Gestaltung der Ausbildungspläne gehen, eine bessere Ausstattung von Ausbildungsplätzen oder auch die Vereinbarung von Übernahmeregelungen. Ausdrücklich sieht das Gesetz außerdem vor, dass ihr Vorschläge zur Förderung der Integration von Jugendlichen und Auszubildenden ausländischer Herkunft machen sowie auf eine Gleichstellung der Geschlechter unter den Jugendlichen und Azubis hinwirken könnt.

Seht ihr als JAV Handlungsbedarf, so solltet ihr die entsprechenden Maßnahmen beim Betriebsrat beantragen. Dafür müsst ihr als JAV einen entsprechenden Beschluss fassen.

  • Ihr prüft, ob die zugunsten der Jugendlichen und Azubis geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.

Was heißt das konkret? Diese Aufgabe ist besonders wichtig. Häufig gibt es Regelungen, die den Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmern besondere Rechte einräumen. Zu denken ist zum Beispiel an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Berufsbildungsgesetz. An diese Regelungen muss sich der Arbeitgeber halten. Macht er dies nicht, so ist es eure Aufgabe als JAV, hierüber den Betriebsrat zu informieren, damit dieser beim Arbeitgeber für Abhilfe sorgen kann.

  • Ihr nehmt Anregungen der von euch vertretenen Arbeitnehmer entgegen, insbesondere in Fragen der Berufsbildung. Falls sie euch berechtigt erscheinen, habt ihr beim Betriebsrat auf eine Erledigung hinzuwirken.

Was heißt das konkret? Jeder jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende hat das Recht, sich mit seinen Anregungen an die JAV zu wenden. Das können Ideen, Verbesserungsvorschläge oder auch Beschwerden sein. In einer JAV-Sitzung müsst ihr darüber beschließen, ob ihr diese für berechtigt oder unberechtigt haltet. Wenn ihr die Anregung für berechtigt haltet, müsst ihr sie mit eurer Stellungnahme dem Betriebsrat zuleiten. Den Arbeitnehmer, der die Anregung eingebracht hat, müsst ihr über den Stand der Dinge informieren.

Praxistipp: Am Anfang eurer Amtszeit solltet ihr euch sinnvollerweise erst einmal einen Überblick über die aktuelle Lage in eurem Betrieb verschaffen und ermitteln, wo Handlungsbedarf besteht. Dafür könnt ihr euch am besten auch mit den vorherigen JAV-Mitgliedern austauschen und euch über die bisherige JAV-Arbeit informieren.

Auch solltet ihr unbedingt die bei euch geltenden Betriebsvereinbarungen beim Betriebsrat einfordern. Damit könnt ihr euch einen Überblick verschaffen, welche Regelungen vielleicht auch besonders zum Schutz der Jugendlichen gelten.

Übrigens: Als JAV vertretet ihr die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Betriebsrat. Ihr könnt Anträge stellen und Maßnahmen beantragen, um eure Ideen und Initiativen in die Betriebsratsarbeit einzubringen. Gegenüber dem Arbeitgeber direkt können Mitbestimmungsrechte dagegen nur durch den Betriebsrat wahrgenommen werden. Idealerweise solltet ihr daher von Anfang an ein gutes Verhältnis zu euren BR-Kollegen aufbauen und mit diesen eng zusammenarbeiten.

Der Betriebsrat seinerseits muss euch umfassend informieren, damit ihr euren Aufgaben nachkommen könnt. Auf Verlangen muss er euch auch alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eure JAV-Arbeit notwendig sind. Zur Wahrnehmung eurer Aufgaben könnt ihr außerdem einen Vertreter zu den Betriebsratssitzungen entsenden. In bestimmten Fällen hat sogar die gesamte JAV ein Teilnahmerecht.

Last but not least... wünschen wir euch nun: Gutes Gelingen! Nehmt die Zukunft in eurem Betrieb in die Hand und rockt den JAV-Alltag!

Seminartipps