Ein neues Gesetz soll für Entspannung am Ausbildungsmarkt sorgen. Und nein, damit meinen wir nicht das Cannabisgesetz, das aktuell in aller Munde ist...
Die Rede ist bei uns von einem Gesetz mit deutlich weniger eingängigem Namen, nämlich dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (oder kurz: Aus- und Weiterbildungsgesetz).
Zugegeben – so ganz neu ist das Gesetz eigentlich nicht mehr. Denn bereits vor ziemlich genau einem Jahr haben wir euch erstmals über das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil damals auf den Weg gebrachte Vorhaben berichtet. Und seit dem 21. Juli 2023 gilt das Gesetz teilweise sogar bereits.
Wichtige Teile des Gesetzes sind allerdings erst jetzt, zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Dazu gehören Elemente der Ausbildungsgarantie und das Qualifizierungsgeld.
Grund genug für uns, dieses Thema erneut aufzugreifen und euch noch einmal über die wichtigsten Neuerungen zu informieren.
Tipp: Durch das Aus- und Weiterbildungsgesetz sind Anpassungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vorgenommen worden. Wenn ihr die neuen Regelungen sucht, findet ihr diese also ab sofort im SGB III.
Es ist längst kein Geheimnis mehr - in Deutschland fehlen in vielen Bereichen die Fachkräfte. Die demografische Entwicklung wird die Lage wohl eher noch verschärfen als verbessern. In bestimmten Regionen und Branchen können offene Stellen schon heute nicht mehr mit geeigneten Fachkräften besetzt werden. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist also eine der großen Herausforderungen der Zukunft für die Politik und Wirtschaft.
Aus- und Weiterbildung sind laut Arbeitsminister Hubertus Heil dabei eine zentrale Antwort auf den Fachkräftemangel. Aber trotz zunehmender unbesetzter Ausbildungsstellen bleiben in Deutschland gleichzeitig zu viele junge Menschen ohne Ausbildungsvertrag.
Mit dem Weiterbildungsgesetz und der Ausbildungsgarantie will die Bundesregierung verbesserte Möglichkeiten schaffen, um die Arbeitskräfte von heute durch zusätzliche Weiterbildungsangebote fit zu machen für die Arbeit von morgen und außerdem mehr Jugendliche in eine Ausbildung zu bringen.
Zum Weiterbildungsgesetz gehört die nun in weiten Teilen geltende Ausbildungsgarantie. Diese umfasst unter anderem verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen durch:
Außerdem gibt es seit dem 1. April 2024 ein neues Qualifizierungsgeld:
Ein weiterer Baustein der Ausbildungsgarantie steht noch aus: die neuen Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung treten erst zum 1. August 2024 in Kraft.
Zukünftig gibt es dann auch einen Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III), wenn junge Menschen in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnen und trotz eigener Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden. Damit soll allen jungen Menschen die Chance eröffnet werden, eine Ausbildung zu beginnen.
Laut Gesetzgeber soll eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - wo erforderlich - ergänzend genutzt werden, aber auch weiter nur als letztes Mittel. Die primäre Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses bleibt bestehen. Im Verlauf der außerbetrieblichen Ausbildung soll stets der Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt werden.
Unser Tipp: Oft werden Chancen und Möglichkeiten der betrieblichen Aus- und Weiterbildungen allein aus Unkenntnis nicht genutzt. Als JAV könnt ihr euch zusammen mit dem Betriebsrat auch für die Förderung solcher Maßnahmen in eurem Betrieb einsetzen. Also sprecht die Optionen, die das neue Gesetz bietet, bei eurem Betriebsrat doch einfach mal an.