Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, in Kraft getreten am 1.4.2009. Ziel des Gesetzes ist, möglichst vielen Mitarbeitern die Beteiligung an ihrem Unternehmen zu eröffnen. Damit sollen die Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen steigen.